Pädagogische Mitarbeiter/innen: Ansprüche auf Zulagen prüfen!
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Im Rahmen des Tarifabschlusses für die Angestellten der Länder wurden neben der zweistufigen Anhebung der Tabellenwerte (zum 1.1.2017: um 2 Prozent und zum 1.1.2018 nochmals um 2,35 Prozent) weitere Zulagen für Beschäftigte, die nach dem Tätigkeitsmerkmal von Erzieherinnen eingruppiert sind, vereinbart. Diese wurden bisher noch nicht gezahlt. Wir empfehlen anhand unserer Übersicht, zu prüfen, ob ein Anspruch auf diese Zulage besteht und falls sie noch nicht geltend gemacht wurde, diese geltend zu machen. (Hinweis: Dies ist ein GEW-Plus-Beitrag, den Rest des Textes kann man nur als eingeloggtes GEW-Mitglied lesen. Dort sind auch die Übersicht und die Geltendmachungen als Download hinterlegt) |
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