Einberufung der 8. LDK
Der Landeshauptausschuss hat in seiner Beratung am 10. November 2017 gemäß § 15 Absatz 1 der Satzung der GEW i.V.m. § 1 Absatz 1 der Geschäftsordnung, die 8. Landesdelegiertenkonferenz der GEW Sachsen-Anhalt für den 23./24. November 2018 nach Magdeburg einberufen. Die Landesdelegiertenkonferenz als höchstes Gremium der GEW Sachsen-Anhalt wird einen neuen Landesvorstand wählen und bestimmt mit Grundsatzbeschlüssen die Politik des Landesverbandes.
Die Frist für satzungsändernde Anträge endet nach § 26 Absatz 2 der Satzung der GEW am 23. Juli 2018.
Die Frist für alle anderen Anträge endet nach § 5 Absatz 2 der Geschäftsordnung am 11. Oktober 2018.

