Hinweise Streikgeld
Die Bezügestellen behalten Anteile der Bezüge aufgrund des Streikes ein. GEW-Mitglieder bekommen den Netto-Abzug als Streikgeld erstattet. Hierzu ist das
Streikgeld-Formular auszufüllen und zusammen mit einer Kopie des Bezügescheines bei der GEW Sachsen-Anhalt einzureichen. Aufgrund der Ferien- und Urlaubszeiten bitten wir um Verständnis, dass die Auszahlungen ab dem Monat August 2019 erfolgen.

