Hinweise Streikgeld

Verfasst am .

Die Bezügestellen behalten Anteile der Bezüge aufgrund des Streikes ein. GEW-Mitglieder bekommen den Netto-Abzug als Streikgeld erstattet. Hierzu ist das Streikgeld-Formular auszufüllen und zusammen mit einer Kopie des Bezügescheines bei der GEW Sachsen-Anhalt einzureichen. Aufgrund der Ferien- und Urlaubszeiten bitten wir um Verständnis, dass die Auszahlungen ab dem Monat August 2019 erfolgen.

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