Fürsorgepflicht wird vom Arbeitgeber / Dienstherrn missachtet

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Mit den Erlassen zur „Notbetreuung während der Osterferien“ und den „Sonderregelungen zur Absicherung von Prüfungen an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen während der Zeit der allgemeinen Schulschließungen“ missachtet das Bildungsministerium seine Fürsorgepflicht hinsichtlich des Gesundheits- und des Arbeitsschutzes gegenüber seinem pädagogischen Personal.

 

In Schulen mit Notbetreuung hat nach Erlass des Bildungsministeriums während der Osterferien immer auch ein Schulleitungsmitglied Präsenzpflicht. Aus Sicht der GEW ist dies völlig unnötig. Die Planung der Notbetreuung für die Osterferien wird spätestens bis zum 03.04.2020 erfolgen. Den Pädagogischen Mitarbeiter*innen oder Lehrkräften wird ihr Einsatz rechtzeitig bekannt gegeben. Es ist nicht nachvollziehbar, warum Schulleitungen an den Ferientagen vor Ort sein müssen. Eine abzusichernde Erreichbarkeit während der Betreuungszeiten ist vollkommen ausreichend. Gerade Schulleitungen mussten in den letzten Wochen ständig präsent sein und wichtige Anordnungen umsetzen, Entscheidungen treffen sowie sicherstellen, dass Schüler*innen auch während der Corona-Krise angemessene Bildungsinhalte erhalten.

Des Weiteren weicht das Bildungsministerium von der Definition der Risikogruppen des Robert-Koch-Institutes (RKI) erheblich ab. Für das MB gelten Lehrkräfte aufgrund ihres Alters erst ab dem 60. Lebensjahr als Risikoperson. Das RKI fasst Personen ab dem 50. Lebensjahr als risikogefährdet auf. Mit seiner Definition zeigt das Bildungsministerium, dass es seine personaltechnischen Überlegungen über den Gesundheitsschutz seiner Beschäftigten stellt und damit auch in der Corona-Krise die falsche Einstellungspolitik der vergangenen Jahre den Beschäftigten allein zur Last legt.

Auch mit dem Erlass „Sonderregelungen zur Absicherung von Prüfungen an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen während der Zeit der allgemeinen Schulschließungen“ verletzt das MB seine Fürsorgepflicht hinsichtlich des Gesundheits- und Arbeitsschutzes gegenüber seinen Beschäftigten und hier auch gegenüber den Schüler*innen. Anstatt Vorklausuren noch vor oder kurz nach den Osterferien zuzulassen wäre es angebrachter, den derzeitig gültigen Leistungsbewertungserlass in einigen Punkten auszusetzen oder zu ändern, um zum Beispiel eine Endnote ohne Klassenarbeits- bzw. Klausurnote oder einer entsprechenden Ersatzleistung zuzulassen. Dabei sind dem Bildungsministerium die Bedenken der Beschäftigten sowie der Schüler*innen und deren Eltern, ob die Sicherheitsmaßnahmen nach der 2. Eindämmungsverordnung eingehalten werden können, egal. Auch die berechtigten Fragen der Beschäftigten nach der Verhältnismäßigkeit des Klausurenschreibens im Hinblick auf die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe nach der Definition der RKI bleibt unbeantwortet.

Leider sind alle Bemühungen, Abhilfe zu schaffen, bislang gescheitert. So hat der Lehrbezirkspersonalrat Magdeburg sich an den arbeitsmedizinischen Dienst (mas) und an das Landesamt für Verbraucherschutz gewandt und hier um Hilfe gebeten.

Der Lehrerhauptpersonalrat hat mehrfach eine Änderung beim MB angemahnt und einen Brief an den Minister geschrieben. Bisher erhielt der LHPR keine Antwort auf sein Schreiben.

Das Verhalten des Bildungsministeriums gegenüber seinen Beschäftigten und den Schüler*innen ist unverantwortlich und grob fahrlässig. Das „Aussitzen“ von Problemen und das Ignorieren begründeter Ängste der Beschäftigten sowie der Schüler*innen sind kein Zeichen qualifizierter Bildungspolitik.

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