Es wird Zeit für einen kleinen gewerkschaftlichen Sommerausflug. 😊 Der Bodensee ist nicht nur sehr schön und super zum Baden – unsere Kolleg*innen der DGB-Jugend Baden-Württemberg verfügen dort auch über eine sehr coole Camping-Anlage. Jedes Jahr findet dort u. a. das „Union Camp“ statt. Dieses Event ist ein Get-together der Gewerkschaftsjugendlichen aller Mitgliedsgewerkschaften und z. T. auch mit befreundeten Organisationen aus dem nahen Ausland.
In diesem Jahr ist der Termin vom 22. bis 24. Juli (Fr.-So.).
Nachzahlungen auf Antrag für ehemalige Beamt*innen
In den vergangenen Monaten hat die GEW bereits darüber informiert, dass mehrere Verfahren zur amtsangemessenen Alimentation beim Bundesverfassungsgericht eingeleitet wurden. Zwischenzeitlich sind dazu Entscheidungen zugunsten der Kläger*innen getroffen worden. Aufgrund dessen und auf Druck der GEW Sachsen-Anhalt und anderer DGB-Gewerkschaften hat der Gesetzgeber des Landes Sachsen-Anhalt Ende 2021 Änderungen beim Familienzuschlag für Beamtinnen und Beamte beschlossen.
Damit Lehrkräfte der eigenen Schule Förderstunden im Zusammenhang mit dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ erteilen können, hat das Ministerium für Bildung beschlossen, dies über die Mehrarbeitsvergütung zu regeln. Die GEW-Personalräte können dieses Vorhaben nicht unterstützen:
Vielfach erreichten die GEW Anfragen zur Arbeitszeit der Lehrkräfte. Insbesondere wird darauf verwiesen, dass es Änderungen gegeben haben muss und die Abrechnung der Mehr- und Minderzeiten „ab jetzt“ verändert sei. Wie ist die Sachlage?
Es gibt keine aktuelle Änderung der Regelungen zur Arbeitszeit. Nach wie vor gilt: Die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung kann um „bis zu vier Stunden über- oder unterschritten werden.“1,2,3 Kumulativ „dürfen Mehrzeiten am Schuljahresende 80 Unterrichtsstunden und Minderzeiten 40 Unterrichtsstunden nicht überschreiten“. 1 Diese Regelungen sind so klar, dass sie weder auslegungsfähig noch interpretierbar sind. Die Bezugsgröße ist die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung, die individuell durch z. B. Anrechnungen verschieden sein kann. Bei einer wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung von 24 Stunden kann der Einsatz also in der Bandbreite von 20 bis 28 Stunden erfolgen, alles andere ist unzulässig. Insbesondere ist es dabei völlig egal, ob das Flexistundenkonto 1 (Summe der Minder- und Mehrzeiten) gut gefüllt ist oder nicht; die Ausnahme hiervon ist unten näher beschrieben.
Seit 2016 sammeln wir Ideen, sitzen zusammen, entwerfen und verwerfen, organisieren Aktionen von Demos über Mails an die Landtagsfraktionen bis hin zur Postkartenaktion im vergangenen Herbst. Das alles kostet Kraft, Zeit und Geld. Wir machen das, weil uns „JA 13“ eine Herzensangelegenheit ist. Zum einen wäre A 13/E 13 die endlich verdiente Wertschätzung für die jahrzehntelange Arbeit tausender Lehrkräfte an den Grundschulen. Unter immer schwierigeren Bedingungen sichern wir Unterricht und Betreuung an Grundschulen ab und stellen uns der Inklusion, den Portfolios, aufwendigen Zeugnisformularen, bilden junge Lehrkräfte aus und vieles mehr. Zum anderen ist „JA 13“ die letzte Chance, neu ausgebildete Grundschullehrkräfte im Land zu halten oder aus anderen Bundesländern Lehrer*innen für Sachsen-Anhalt zu gewinnen.