Hinweise zur Arbeitszeit der Lehrkräfte
Hintergrund:
Im Mai 2019 hatte der Europäische Gerichts-hof (EuGH) entschieden, dass die Mitglied-staaten Arbeitgeber verpflichten müssen, ein objektives, verlässliches und zugängliches Sys-tem einzurichten, mit dem die Arbeitszeit der Arbeitnehmer erfasst wird. Die Umsetzung ist besonders im Bereich der Lehrkräfte schwierig, weil Lehrkräfte eine ei-gene Arbeitszeitregelung haben, die mit der üblichen 40-Stunden-Woche nicht kompatibel ist. Diese Arbeitszeitregelung ist in mehreren Verordnungen und Erlassen festgelegt, deren Umsetzung häufig Probleme und Nachfragen in der Praxis erzeugen. Häufig gestellte Fragen wollen wir nachfolgend beantworten. Die Antworten wurden durch den Lehrerhauptpersonalrat mit dem Bildungsministerium abgestimmt.
Welche Grenzen gibt es für die Anzahl des zu erteilenden Unterrichts?

