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Amtsangemessene Alimentation

Nachzahlungen auf Antrag für ehemalige Beamt*innen

In den vergangenen Monaten hat die GEW bereits darüber informiert, dass mehrere Verfahren zur amtsangemessenen Alimentation beim Bundesverfassungsgericht eingeleitet wurden. Zwischenzeitlich sind dazu Entscheidungen zugunsten der Kläger*innen getroffen worden. Aufgrund dessen und auf Druck der GEW Sachsen-Anhalt und anderer DGB-Gewerkschaften hat der Gesetzgeber des Landes Sachsen-Anhalt Ende 2021 Änderungen beim Familienzuschlag für Beamtinnen und Beamte beschlossen.

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Arbeitszeit der Lehrkräfte: Regelungen bei Mehr- und Minderzeiten

Vielfach erreichten die GEW Anfragen zur Arbeitszeit der Lehrkräfte. Insbesondere wird darauf verwiesen, dass es Änderungen gegeben haben muss und die Abrechnung der Mehr- und Minderzeiten „ab jetzt“ verändert sei. Wie ist die Sachlage?

Es gibt keine aktuelle Änderung der Regelungen zur Arbeitszeit. Nach wie vor gilt: Die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung kann um „bis zu vier Stunden über- oder unterschritten werden.“1,2,3 Kumulativ „dürfen Mehrzeiten am Schuljahresende 80 Unterrichtsstunden und Minderzeiten 40 Unterrichtsstunden nicht überschreiten“. 1 Diese Regelungen sind so klar, dass sie weder auslegungsfähig noch interpretierbar sind.
Die Bezugsgröße ist die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung, die individuell durch z. B. Anrechnungen verschieden sein kann. Bei einer wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung von 24 Stunden kann der Einsatz also in der Bandbreite von 20 bis 28 Stunden erfolgen, alles andere ist unzulässig. Insbesondere ist es dabei völlig egal, ob das Flexistundenkonto 1 (Summe der Minder- und Mehrzeiten) gut gefüllt ist oder nicht; die Ausnahme hiervon ist unten näher beschrieben.

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Packt’s endlich! „JA 13“ an den Grundschulen Sachsen-Anhalts

Seit 2016 sammeln wir Ideen, sitzen zusammen, entwerfen und verwerfen, organisieren Aktionen von Demos über Mails an die Landtagsfraktionen bis hin zur Postkartenaktion im vergangenen Herbst. Das alles kostet Kraft, Zeit und Geld. Wir machen das, weil uns „JA 13“ eine Herzensangelegenheit ist.
Zum einen wäre A 13/E 13 die endlich verdiente Wertschätzung für die jahrzehntelange Arbeit tausender Lehrkräfte an den Grundschulen. Unter immer schwierigeren Bedingungen sichern wir Unterricht und Betreuung an Grundschulen ab und stellen uns der Inklusion, den Portfolios, aufwendigen Zeugnisformularen, bilden junge Lehrkräfte aus und vieles mehr. Zum anderen ist „JA 13“ die letzte Chance, neu ausgebildete Grundschullehrkräfte im Land zu halten oder aus anderen Bundesländern Lehrer*innen für Sachsen-Anhalt zu gewinnen.

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Einigung im Tarifstreit

Weiterer Schritt zur Aufwertung im Sozial- und Erziehungsdienst

(GEW) Gewerkschaften und Arbeitgeber haben sich geeinigt. Für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst gibt es Zulagen zum Gehalt und feste sowie wählbare Entlastungstage. Was es damit auf sich hat und weitere Details zum Abschluss.

Nach hartem Ringen und drei zähen Verhandlungsrunden haben sich Gewerkschaften und Arbeitgeber am 18. Mai auf einen Tarifabschluss für die Beschäftigten im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) geeinigt. Es wird keine weiteren Streiks geben. Kern der Einigung ist eine langfristige finanzielle Aufwertung durch verkürzte Stufenlaufzeiten und monatliche Zulagen für viele Beschäftigte. Zudem ist den Gewerkschaften der Einstieg in die Entlastung der Beschäftigten durch zusätzliche freie Tage gelungen.

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Kürzungen an der MLU: Bündnis veröffentlicht offenen Brief

Im Zuge der Kürzungspläne an der Martin-Luther-Universtität Halle-Wittenberg (MLU) hat sich das Bündnis für eine gerechte Ko-Finanzierung des Zukunftsvertrages "Studium und Lehre stärken" in Sachsen-Anhalt gegründet. Die Mitglieder des Bündnisses sind unter anderem der Personalrat der MLU, der Studierendenrat, DGB, GEW Sachsen-Anhalt und ver.di. Um der Forderung nach der vertraglich vereinbarten Ko-Finanzierung der Bundesmittel aus dem Zukunftsvertrag durch das Land Ausdruck zu verleihen, hat das Bündnis einen offenen Brief an den Landesfinanzminister Richter, die Bundesbildungsministerin Stark-Watzinger, den Finanzausschuss im Landtag von Sachsen-Anhalt und den Bildungsausschuss des Bundestages gesandt. Seit mehreren Jahren sei zu beobachten, welche negativen Auswirkungen eine strukturelle Unterfinanzierung der Hochschulen auf Studierende, Beschäftigte, die Fächerlandschaft und die Qualität der Lehre habe. Der Brief mahnt auch den Imageschaden der nationalen und internationalen Reputation der Hochschule und des gesamten Bundeslandes an:

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Wahlausschreiben des GEW-Kreisverbands Börde

Der Kreisvorstand des GEW-Kreisverbandes Börde hat auf seiner Sitzung am 24.02.2022 den Termin für die Kreisdelegiertenversammlung, den Delegiertenschlüssel und das nachfolgende Wahlausschreiben beschlossen.

Die Kreisdelegiertenkonferenz findet am 27.09.2022 in der Zeit von 15.00–19.00 Uhr im EHFA-Haus, Gröperstraße 12, in Haldensleben statt.

Delegierte sind jeweils ein/e Vertreterin/Vertreter jeder Einrichtung, der/die eine Vertrauensperson im Kreisverband benannt haben. Bei Einrichtungen mit mehr als zehn Mitgliedern, kann ein weiterer Delegierter von der Einrichtung bestimmt werden.

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GEW-Kalender 2022/2023 ab sofort erhältlich

Der neue GEW-Schuljahreskalender 2022/2023 ist für GEW-Mitglieder wieder kostenlos erhältlich. Weitere Interessenten können den Kalender zum Preis von 7,80 Euro zzgl. Versand bei der GEW-Landesgeschäftsstelle, Markgrafenstr. 6, 39114 Magdeburg, Fon: 0391 7355430, Fax: 0391 7313405, Mail: info@gew-sachsenanhalt.net bestellen. Die Abholung in Halle ist im Regionalbüro, Kleiner Berlin 2 in 06108 Halle, möglich; gerne mit vorheriger telefonischer Anmeldung unter 0345 2040811.

Der GEW-Kalender im DIN A5-Format enthält ein übersichtliches Schuljahres-Wochenkalendarium (1 Woche = 2 Seiten; Juli 2022 – August 2023), eine Gesamtschuljahresübersicht (Mai 2022 – Dezember 2023), Ferientermine 2022/2023 + 2023/2024, ein Adress-Verzeichnis, Übersichten „verliehene/geliehene Materialien“ und „Mehr-/Minderzeiten“, ein Adressverzeichnis, Seiten für Notizen, 24 Doppelseiten „Notenspiegel/Klassenlisten” für jeweils 35 Schüler, Klassen-/Gruppenpläne und Stundenpläne sowie einen umfangreichen Informationsteil mit wichtigen Adressen und rechtlichen Tipps für den Kita- und Schulalltag.

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Streikgeldabrechnung zur Tarifrunde im Sozial- und Erziehungsdienst 2022

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

für die Abrechnung des Streikgeldes im Rahmen der Streikaktionen am 08.03.2022 in Halle, am 06.04.2022 in Magdeburg, am 07.04.2022 in Halle, am 04.05.2022 in Leipzig sowie am 13.05.2022 steht ab sofort ein Formular zum Download zur Verfügung. Das Streikgeld wird in Höhe der NETTO-Abzüge gezahlt, da die Bezügestellen Anteile der Bezüge einbehalten.

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