Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Sachsen-Anhalt hat ihre Mitglieder in den städtischen Kindertagesstätten und den Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst der Stadt Halle zu einem eintägigen Warnstreik am 8. März 2022 aufgerufen. Sie schließt sich damit dem Aufruf der Gewerkschaft ver.di an.
Ziel ist es, auf die laufenden Tarifverhandlungen zur Aufwertung der Berufe im Sozial- und Erziehungsdienst Druck auszuüben. Diese hatten am 25. Februar begonnen. Die Landesvorsitzende Eva Gerth erklärt dazu: „Wir wollen gerade am Internationalen Frauentag darauf aufmerksam machen, dass für die Beschäftigten in den Kitas und in den anderen sozialen Berufen, die zum großen Teil Frauen sind, endlich deutliche Verbesserungen der Arbeitsbedingungen vereinbart werden müssen. Das sind Kolleg*innen, die mit großem Engagement in Bildungseinrichtungen arbeiten und großen Respekt verdient haben.“
Vor Beginn der Beratungen des Landtages zum neuen Haushalt, am 7. März 2022, bekräftigt die GEW Sachsen-Anhalt nochmals ihre Forderung, ausreichend Mittel für die weitere Förderung der Schulsozialarbeit zur Verfügung zu stellen.
Das Land will sich künftig statt wie bisher mit 40 Prozent nur noch mit 20 Prozent an der von der EU geförderten Maßnahme beteiligen. Die Restfinanzierung soll von den Landkreisen und kreisfreien Städten übernommen werden.
Anlaufstelle bündelt Hilfsangebote und Informationen
Der Krieg in der Ukraine hat auch im Land Sachsen-Anhalt eine überwältigende Hilfsbereitschaft hervorgerufen. Vielerorts wurden Hilfstransporte organisiert, um Decken, Schlafsäcken, Nahrungsmittel und Medizinprodukte in Richtung der Ukraine zu bringen. Viele Menschen wollen zudem ankommenden schutzsuchenden Menschen konkret helfen, indem sie beispielsweise Wohnungen zur Verfügung stellen. Um die verschiedenen Anfragen zu bündeln, Erstinformationen bereitzustellen und die vielen Unterstützungsangebote an die richtige Stelle zu vermitteln, wird beim Landesnetzwerk der Migrantenorganisationen Sachsen-Anhalt e.V. (LAMSA) und bei der Auslandsgesellschaft Sachsen-Anhalt e.V. (AGSA) eine „Anlaufstelle Ukraine“ eingerichtet.
Immer wieder gibt es seitens der Politik verschiedene Vorschläge, die „Arbeitszeitkonten“ der Lehrkräfte umzugestalten. In der Zeit der Arbeitsplatzsicherungstarifverträge in den 90er Jahren haben wir solche Modelle tariflich vereinbart und zu positiven Ergebnissen geführt. Die Vorstellung der Landesregierung, dadurch Geld zu sparen, erwies sich damals als Illusion und würde auch heute nicht eintreten. Trotzdem, auch nachdem die Bildungsministerin auf ein solches Vorgehen konstruktiv reagierte, hat die GEW Vorschläge. Als derzeit geltende Modelle können die Arbeitszeitverordnung und der Flexi-Erlass herangezogen werden. Danach können Lehrkräfte in einer Woche bis zu vier Unterrichtsstunden mehr oder weniger arbeiten, je nach dienstlicher Notwendigkeit. Schon dadurch entsteht ein Arbeitszeitkonto für ein Jahr mit sehr wahrscheinlich positivem, in Einzelfällen auch negativem, Saldo. Wenn Mehrstunden auf dem Konto sind, hat die Lehrkraft sogar eine Wahlmöglichkeit für die Abgeltung: Auszahlen lassen oder im nächsten Schuljahr weniger arbeiten.
Ende November 2021 konnte die GEW zusammen mit anderen Gewerkschaften einen Tarifabschluss für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder erzielen. Ein Ergebnis des Tarifabschlusses ist die Zahlung einer Corona-Sonderzahlung grundsätzlich in Höhe von 1.300 Euro bis spätestens Ende März 2022. Dieses Tarifergebnis wurde auch auf die Beamtinnen und Beamten des Landes Sachsen-Anhalt durch eine Änderung im Landesbesoldungsgesetz LSA übertragen (§ 59 b).
In der Zeit vom 1. März 2022 bis zum 31. Mai 2022 werden turnusmäßig Betriebsräte für die nächsten vier Jahre neu gewählt. Abhängig vom Termin der letzten Wahl im Jahr 2018 müssen die Wahlvorstände so rechtzeitig bestellt bzw. gewählt werden, dass spätestens bis zum Ende der Amtszeit des amtierenden Betriebsrates die Wahl des neuen Betriebsrates erfolgt ist. Dabei sind die gesetzlichen Fristen des Betriebsverfassungsgesetzes und der Wahlordnung zu beachten. Die GEW bietet neben den Schulungen für Wahlvorstände eine praktische Wahlhilfe als Broschüre sowie in digitaler Form an. Außerdem können von einer Cloud dazu alle notwendigen Musterschreiben und Formulare heruntergeladen werden.
Ihr seid Schulpersonalräte an einer berufsbildenden Schule in Sachsen-Anhalt? Habt ihr rechtliche Fragen zu eurer Arbeit oder braucht einen Tipp in einer kniffligen Angelegenheit?
Dann wendet euch doch an die erfahrenen Personalräte der GEW im Hauptpersonalrat bzw. in den Bezirkspersonalräten. Wir beraten euch am Mittwoch, den 16. März 2022 ab 15:45 Uhr bis maximal 17:45 Uhr in einer Online-Sprechstunde.