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Mehrzeiten: widersprüchliche und falsche Informationen

An die Lehrerbezirkspersonalräte und den Lehrerhauptpersonalrat wurden sehr viele Anfragen bezüglich der im letzten Schuljahr entstandenen Mehrzeiten gestellt. Konfrontiert wurden wir mit Aussagen wie: „Mehrzeiten über 80 Stunden verfallen“, „Mehrzeiten müssen ausgezahlt werden“, „der ‚Flexi-Erlass‘ wurde geändert oder „der Lehrerhauptpersonalrat hat solchen Regelungen zugestimmt“. Nichts davon stimmt.

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Aktueller Stand zur amtsangemessenen Alimentation für Beamtinnen und Beamte

Vor wenigen Tagen haben wir vom Finanzminister Michael Richter Informationen über die Vorgehensweise zu den notwendigen Änderungen der Alimentation für Beamtinnen und Beamten des Landes Sachsen-Anhalts erhalten. Momentan erarbeitet das Finanzministerium Sachsen-Anhalt einen Gesetzentwurf, um die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 umzusetzen.

Das Land versichert weiterhin, dass sich bei daraus ergebenen Änderungen, die zu Nachzahlungen führen, auch ohne Einlegen eines Widerspruchs Beamtinnen und Beamte ab 2015 so behandelt werden, als hätten sie Widerspruch erhoben. Dies bedeutet, dass Nachzahlungsansprüche bis zu einer Gesetzesänderung fortbestehen und nicht verjähren. Für diejenigen, die bereits vor dem Jahr 2015 Widerspruch gegen ihre Alimentation eingelegt haben und deren Widerspruchsverfahren noch offen sind, kann auch ein Anspruch ggf. bis in das Jahr 2008 zurückreichen.

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Hinweise zu den „Nutzungsbedingungen“ für mobile Endgeräte

Die GEW empfiehlt allen Lehrkräften, diese „Nutzungsbedingungen“ vorerst nicht zu unterschreiben, da in dem Papier mehrere Punkte zumindest unklar, wenn nicht falsch formuliert sind.
Aus Sicht der GEW sind die mobilen Endgeräte Arbeitsmittel, die der Arbeitgeber, wie alle anderen Arbeitsmittel auch, zur Verfügung zu stellen hat. Das ist auch so in der Zusatz-Verwaltungsvereinbarung zum Digitalpakt Schule so beschrieben. Dort werden die Endgeräte für Lehrkräfte zwar als „Leihgeräte“ bezeichnet, gleichzeitig wird davon gesprochen, dass die Schulen in die Lage versetzt werden sollen, „Lehrkräften mobile digitale Endgeräte […] zur Verfügung zu stellen“. Andere Arbeitsmittel wie Beamer, Tafeln oder notwendige Schulbücher werden auch zur Verfügung gestellt und müssen nicht ausgeliehen werden. Haftungsfragen stehen damit in einem unmittelbaren Zusammenhang.

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In Krisenzeiten Bildung stärken

Alle Bildungs- und Betreuungseinrichtungen in Sachsen-Anhalt und bundesweit wurden in den vergangen anderthalb Jahren enorm gefordert. Kindergärten, Schulen, Hochschulen und Jugendhilfeeinrichtungen sind nur deshalb relativ gut durch die Pandemie gekommen, weil sich die dort Beschäftigten weit über das normale Maß hinaus engagiert haben. Sie haben oftmals auch bei mangelnder Ausstattung Mittel und Wege gefunden, den Kontakt zu den Lernenden zu halten, sich digital fortgebildet, ihre Lerninhalte komplett digitalisiert, ihre privaten Computer und ihren eigenen Internetanschluss genutzt. Sie haben zunächst ungeimpft und ohne entsprechende Ausrüstung Notbetreuung und Unterricht in Gruppen organisiert. Die Landesregierung ist jetzt dringend gefragt, das nächste Bildungsjahr so vorzubereiten, dass die Bedingungen für die Bildung stimmen.

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Bildungspolitische Forderungen der GEW an die neue Landesregierung

Die GEW Sachsen-Anhalt sieht für die Fortentwicklung eines zukunftsorientierten Bildungswesens in Sachsen-Anhalt nachfolgende zentrale Aufgaben, die in der kommenden Legislaturperiode von der Landespolitik bearbeitet werden müssen:

Finanzen
•    auskömmliche Finanzierung von vorschulischen und schulischen Bildungseinrichtungen, Hochschulen und Einrichtungen der Weiterbildung; keine Kürzungen bei der Bildung, um die Folgen der Corona-Krise zu finanzieren
•    öffentliche, transparente und nachvollziehbare Planung des Bedarfs an pädagogischem Personal in allen Bildungsbereichen; Verlässlichkeit bei der Finanzierung von Stellen
•    uneingeschränkte Gegenfinanzierung von Investitions- und Förderprogrammen der Bundesregierung und der Europäischen Union

Tarif- und Beamtenpolitik
•    Tariftreue von freien Trägern der Bildung, Jugendhilfe, Jugendarbeit und Eingliederungshilfe als Voraussetzung für die finanzielle Förderung von Maßnahmen durch das Land   
•    Abschluss eines „Demographie-Tarifvertrages“ für Beschäftigte in Bildungseinrichtungen  
•    Abkehr von prekären Beschäftigungsverhältnissen in den Universitäten, Hochschulen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung
•    Umsetzung von Regelungen zur Besoldung/Vergütung von Lehrkräften an Grundschulen in die Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe A13/E13
•    gerechte Bezahlung für Seiteneinsteigende
•    Weiterentwicklung der Entgeltordnung für Lehrkräfte im Tarifvertrag der Länder
•    Verhandlungen mit Gewerkschaften zur Weiterentwicklung der Beschäftigungsbedingungen für Beamt*innen; zeit- und inhaltsgleiche Übertragung von Tarifergebnissen auf Beamtinnen und Beamte
•    Tarifverhandlungen zu Arbeitszeitkonten für das pädagogische Personal
•    Neubewertung der Lehrkräftearbeitszeit; Entlastung der Lehrkräfte von administrativen und unterrichtsfremden Aufgaben
•    Aufnahme von Verhandlungen für einen Tarifvertrag für studentische Beschäftigte in Sachsen-Anhalt

Schulen
•    Verbesserung der Unterrichtsversorgung durch verstärkte Einstellungen von Lehrkräften
•    Ausbau der Quer- und Seiteneinstiegsprogramme
•    kontinuierliche und verlässliche Schulpolitik (u. a. Verzicht auf die Verschärfung der Versetzungsverordnung, keine weiteren Kürzungen der Stundentafel)
•    Schaffung funktionsfähiger Strukturen zur Durchführung digitalen Unterrichts an allen Schulen, u. a. Ausstattung aller Lehrkräfte mit digitalen Endgeräten
•    Ausbau von integrativen Schulformen und Förderung der Bildung von Gemeinschaftsschulen
•    Stärkung des Sekundarschulbildungsgangs
•    Ausbau inklusiver Bildungsangebote
•    Verzicht auf administrative Vorgaben zur Schullaufbahnentwicklung
•    Erhöhung der Anzahl von pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an Grund- und Förderschulen sowie an Schulen mit Ganztagsangeboten
•    Ausbau der Schulsozialarbeit in allen Schulformen
•    Umsetzung des Ganztagsschulprogramms im Rahmen des Ganztagsförderungsgesetzes

Hochschulen
•    Nachkommen der gegenüber dem Bund eingegangenen Verpflichtungen im „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“

Kindertageseinrichtungen
•    Verbesserung des Mindestpersonalschlüssels
•    Ausbau familienunterstützender Sozialarbeit
•    Ausbau und Verstetigung praxisintegrierter Ausbildungsgänge
•    Förderung der Fort- und Weiterbildung von pädagogischen Fachkräften

Jugendarbeit, Jugendbildung
•    verlässliche Förderung der kommunalen Jugendarbeit sowie der regionalen und überregionalen Jugendbildungsarbeit
•    verstetigung und Ausbau von demokratiefördernden Projekten in den Kommunen

Gleichstellungspolitische Forderungen
•    nachhaltige Stärkung von Gleichstellung, Diversität und Chancengerechtigkeit in allen Einrichtungen
•    Umsetzung des neuen Frauenfördergesetzes


Die GEW Sachsen-Anhalt sieht für die Fortentwicklung eines zukunftsorientierten Bildungswesens in Sachsen-Anhalt nachfolgende zentrale Aufgaben, die in der kommenden Legislaturperiode von der Landespolitik bearbeitet werden müssen:

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