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Gesundheitsschutz muss an Bildungseinrichtungen oberste Priorität haben

Die GEW Sachsen-Anhalt fordert die Landesregierung auf, nach dem 11. Januar 2021 keinesfalls sofort zum vollständigen Präsenzunterricht zurückzukehren. Neben einer Kontinuität des Schulbetriebes geht es vor allem darum, den Gesundheitsschutz für Lehrende und Lernende zu garantieren. Dazu gehört unter anderem, die Abstandsregeln auch im Schulbetrieb zu gewährleisten. Die Wochen vor Weihnachten und weitere wissenschaftliche Untersuchungen haben sehr deutlich gezeigt, dass Infektionen mit Covid 19 sehr wohl in der Schule übertragen werden und das Erkrankungsrisiko erhöhen.

Deshalb kommt für die GEW in den nächsten Wochen allerhöchstens ein Wechselmodell in Frage, bei dem die Hälfte oder ein Drittel der Schüler*innen in der Schule ist und die jeweils anderen zu Hause arbeiten. Schüler*innen können bei diesem Modell umfassend beim Lernen begleitet werden. Sie sind in regelmäßigen Abständen in der Schule und erhalten Aufgaben zum Selbstlernen für die häusliche Arbeit, die bei der nächsten Präsenzphase verglichen bzw. bewertet werden können. Eine Rückmeldung durch die Lehrkräfte ist stets möglich. Damit funktioniert dieses Modell auch, wenn die digitale Infrastruktur an der jeweiligen Schule nicht oder nur sehr unzureichend ausgeprägt ist, wovon man nach den bisherigen Erfahrungen ausgehen muss. 

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Corona-Schutz in Kitas gewährleisten - GEW richtet sich mit Offenem Brief an Sozialministerin

Weil das Infektionsgeschehen in Sachsen-Anhalt und bundesweit nicht zurückgeht, hat sich die GEW Sachsen-Anhalt heute mit einem Offenen Brief an die Ministerin für Arbeit, Soziales und Integration gewandt. Darin wird die große Verunsicherung der Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen dargestellt und ein abgestimmter einheitlicher Hygieneplan für alle Einrichtungen angemahnt. Als Präventionsmaßnahmen schlägt die GEW eine bessere Versorgung mit Schutzmasken, mehr Schnelltests sowie die Schließung der Einrichtungen über den Jahreswechsel vor.

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Landesschülerrat zum geänderten Rahmenhygieneplan

Pressemitteilung des Landesschülerrates Sachsen-Anhalt
Positionierung des Landesvorstandes zum geänderten Rahmenhygieneplan der Schulen in Sachsen-Anhalt

Der Vorstand des Landesschülerrates Sachsen-Anhalt bezieht zu Punkt 7.6 „Einnahme von Speisen und Getränken / Kantinenbetrieb“ des geänderten Rahmenhygieneplanes des Landes Sachsen-Anhalt vom 3. Dezember 2020 folgenden Standpunkt:

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