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Gedenken an die Terroropfer von Hanau: schweigt mit uns #5Minuten lang

Vor einem Jahr – am 19. Februar 2020 – sind im hessischen Hanau bei einem Terroranschlag gegen 22 Uhr neun Menschen ermordet worden. Das Motiv des Attentäters war rassistisch motiviert. Zum Jahrestag dieses schrecklichen Ereignisses ruft die Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft unter anderem zu einer Schweigeminute auf, um ein Zeichen gegen Rassismus zu setzen.

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Sonderurlaub für Beamt*innen: Neuregelung wegen der COVID-19-Pandemie

Zum 22. Januar 2021 ist die zweite Corona Urlaubsverordnung LSA rückwirkend in Kraft getreten. Sie wird bis zum 31. Dezember 2021 gelten.

Danach erhalten Beamt*innen im Jahr 2021 für die Betreuung von erkrankten Kindern unter 12 Jahren oder eines behinderten und auf Hilfe angewiesenen Kindes für jedes Kind bis zu 18 Arbeitstage, insgesamt höchstens 43 Arbeitstage; Alleinerziehende für jedes Kind bis zu 35 Arbeitstage, insgesamt höchstens 89 Arbeitstage Sonderurlaub unter Fortzahlung der Besoldung.

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Impfschutz für alle Beschäftigten mit hohen Kontaktzahlen notwendig

Von Politik und Gesellschaft wird zu Recht der Betreuung und Beschulung von Kindern und Jugendlichen in Zeiten der Pandemie eine besondere Bedeutung beigemessen. Aus Sicht der GEW Sachsen-Anhalt ist es jedoch nicht nachvollziehbar, dass in diesem Zusammenhang halbherzige Entscheidungen getroffen werden, wenn es um einen prioritären Impfschutz für die Beschäftigten in Kitas, Schulen und Jugendhilfeeinrichtungen geht. Zum Schutz von Gesundheit und Bildung wären vielmehr schnelle und flächendeckende Impfangebote für alle Beschäftigten mit vielen direkten Kontakten zu anderen Menschen notwendig.

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Alleingänge des Bildungsministers nicht hilfreich – Präsenzunterricht frühestens unter einer Inzidenz von 50 Fällen

Die gestern vom Bildungsministerium Sachsen-Anhalt veröffentlichten Pläne zum weiteren Vorgehen an den Schulen stoßen bei der GEW Sachsen-Anhalt aus mehreren Gründen auf Unverständnis und Ablehnung. Zum einen erfolgte die Ankündigung im Vorgriff auf die Runde der Regierungschef*innen nächste Woche und ohne Abstimmung mit den Personalvertretungen. Zum anderen bedeutet eine Aussetzung der Präsenzpflicht ab einer 200er-Inzidenz faktisch die vollständige Öffnung der Schulen mit erheblichen Mehrbelastungen und ohne Möglichkeiten der Planung und Steuerung.

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