In der letzten Woche hat sich die GEW mit zwei Schreiben an ihre Mitglieder gewandt. Zum einen informierte sie darin über die geplanten Kürzungen der Stundentafel und der Stundenzuweisungen an den Sekundar- und Gemeinschaftsschulen. Auf dem Papier soll die Unterrichtsversorgung verbessert werden, real werden die Schulen vor erhebliche Probleme gestellt. Die GEW hat sich in dem Schreiben und öffentlich klar gegen diese Kürzungen positioniert.
Zum anderen musste die GEW mitteilen, dass die gerichtliche Überprüfung der Schulöffnungen leider keinen Erfolg hatte. Das Gericht sah durch die Aufhebung der Mindestabstände an den Grund- und Förderschulen keine besondere Gesundheitsgefährdung für Schüler*innen und Lehrkräfte. Diesen Entscheid kann die GEW nicht nachvollziehen, die klagende Grundschul-Lehrkraft hat sich jedoch gegen weitere juristische Schritte entschieden. Die Verantwortung für die künftigen Entwicklungen liegt damit bei der Landesregierung, dem Bildungsministerium und dem Gericht, die GEW wird alle Beteiligten an diese Verantwortung erinnern und sich weiterhin für einen angemessenen Gesundheisschutz in allen Bildungseinrichtungen einsetzen.
Die ausführlichen Schreiben haben wir hier verlinkt, sie können gern weiter verbreitet werden:
Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind sehr spezielle und vielfältige Arbeitsplätze – und doch sind die grundlegenden Anforderungen an den Arbeits- und Gesundheitsschutz in Pandemiezeiten die Gleichen wie überall sonst. In einem eigens für die GEW erstellten Gutachten gibt uns Prof. Dr. Wolfhard Kohte von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg diverse Anforderungen für den Arbeitsplatz „Hochschule und Forschung“ mit auf den Weg. Wie bei allem gilt auch beim Gesundheitsschutz: Nur mit den Interessen- und Beschäftigtenvertretungen! Die Eile bei der Umsetzung von Pandemieplänen darf nicht die Mitbestimmungsrechte aushebeln.
Nach Gutachten zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für Schulen, Kitas und Jugendhilfe vervollständigt das aktuelle Papier die Reihe zu den Anforderungen bei der Öffnung der Bildungseinrichtungen.
Im ersten Schulhalbjahr haben Vertreter des Grundschulverbandes (Ralph Thielbeer), der GEW (Ingo Doßmann) und des LHPR (Dirk Schumeier und Sven Lewy) die Grundschulen des Landes zur Diskussion bezüglich neuer Wege bei der Erstellung der Halbjahreszeugnisse eingeladen. Zum bisher in Sachsen-Anhalt erstmaligen Verfahren der direkten Beteiligung am Entwicklungsprozess erhielten wir von 140 Schulen Rückmeldungen mit insgesamt 250 Zuarbeiten. Die Mehrheit sprach sich dafür aus Halbjahreszeugnisse abzuschaffen. Über die verschiedenen Möglichkeiten gingen die Meinungen indes auseinander.
Durch die enormen gesellschaftlichen Einschränkungen der letzten Monate hat auch das Bündnis "Den Mangel beenden - Unseren Kindern Zukunft geben!" viel Zeit verloren. Klar ist, dass der Zeitraum der Unterschriftensammlung für das Volksbegehren verlängert werden muss. Es bleibt aber strittig, wieviele zusätzliche Tage gerechtfertigt sind. Die Landesreigierung gewährte lediglich 42 Tage, das Bündnis will mit einer Klage eine deutlich längere Frist erreichten. Zugleich werden aus dem Bildungsministerium Pläne bekannt, den Unterricht an Sekundar- und Gemeinschaftsschulen im nächsten Schuljahr weiter zu kürzen. Dies zeigt einmal mehr, wie wichtig ein Erfolg des Volksbegehrens wäre.
Die beiden ausführlichen Meldungen des Bündnisses haben wir hier verlinkt:
Ab 8. Juni soll nach den Vorstellungen der Landesregierung an den meisten Grundschulen in Sachsen-Anhalt wieder normaler Unterricht für alle stattfinden. Aufgrund einer weiten Öffnungsklausel der 6. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung wurde durch das Bildungsministerium für die Schulen im Vorfeld per Erlass eigens die sonst generell gültige Abstandspflicht außer Kraft gesetzt. Die Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens lässt die GEW Sachsen-Anhalt mittels einer Normenkontrollklage überprüfen.