www.gew-sachsenanhalt.net - Gilt der GEW-Rechtsschutz auch für Fälle im Zusammenhang mit dem Meldeportal?
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- Geschrieben von Torsten Richter
- Kategorie: AfD-"Meldeportal"
- Erstellt: 11. November 2018
Der GEW-Rechtsschutz gilt auch für alle beruflichen Angelegenheiten. Sollte also ein GEW-Mitglied Probleme mit dem oder durch dieses Portal bekommen, steht der effektive Rechtsschutz der GEW komplett zur Verfügung, von außergerichtlichen Aktivitäten bis hin zu Klagen durch alle Instanzen, wenn dies erforderlich ist.









