Sonderurlaub für Beamtinnen und Beamte
Neuregelungen wegen der Covid-19-Pandemie im Jahr 2022
Am 22. Januar 2022 ist die zweite Verordnung zur Abweichung von der Urlaubsverordnung Sachsen-Anhalt anlässlich der Bewältigung der COVID-19-Pandemie (2. Corona UrlVO) in Kraft getreten. Sie wird bis zum 31. Dezember 2022 gelten.
Danach erhalten Beamt*innen im Jahr 2022 für die Betreuung von erkrankten Kindern unter zwölf Jahren oder eines behinderten und auf Hilfe angewiesenen Kindes für jedes Kind bis zu 28 Arbeitstage, insgesamt höchstens 63 Arbeitstage; Alleinerziehende für jedes Kind bis zu 55 Arbeitstage, insgesamt höchstens 129 Arbeitstage Sonderurlaub unter Fortzahlung der Besoldung.
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