Am 1. September 2020 beginnen die Tarifverhandlun-gen zur Anpassung der Vergütungen der Beschäftigten in den Kommunen. Zuvor waren Sondierungen zwischen den Gewerkschaften und der Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände über eine mögliche Verschiebung der Tarifverhandlungen gescheitert. Die Gewerkschaften hatten vorgeschlagen, die Verhandlungen erst 2021 zu beginnen und bis dahin allen Beschäftigten eine finanzielle Ausgleichleistung zu gewähren. Die besonderen Anstrengungen aller Kolleginnen und Kollegen in den letzten Wochen und Monaten hätten damit gewürdigt werden können. Die Arbeitgeber haben das abgelehnt und bereits vorab erklärt, dass für Gehaltssteigerungen keine Spielräume vorhanden seien.
Am 2. Dezember finden an den Schulen die Personalratswahlen statt. Außer den Schulpersonalräten werden gleichzeitig Lehrerhautpersonalrat und die beiden Lehrerbezirkspersonalräte gewählt. Wir raten allen Schulen, die mindestens 5 Wahlberechtigte haben, einen Schulpersonalrat zu wählen. Unter dem unten stehenden Link finden Sie Hinweise und Materialien zu den Personalratswahlen 2020. Bei Fragen helfen mit Sicherheit die Bezirkswahlvorstände in Halle und Magdeburg.
Die Corona-Pandemie hat den Personalmangel an unseren Schulen noch offensichtlicher gemacht. Das Bildungsministerium ist seit Jahren nicht in der Lage, genügend Lehrkräfte einzustellen. Die GEW-Forderung nach Einführung von freiwilligen Arbeitszeitkonten, mit denen vorübergehend Unterrichtsausfälle vermindert und gleichzeitig die Arbeitszeitsouveränität für die Beschäftigten gewährleistet werden könnte, hat das Land abgelehnt.
Heute wurden von der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz die Verpflichtungserklärungen der Länder zur Umsetzung des „Zukunftsvertrags Studium und Lehre stärken“ veröffentlicht. Für Sachsen-Anhalt erläutert eine entsprechende Erklärung, wie die Bundesmittel in den Hochschulen eingesetzt werden sollen. Die GEW Sachsen-Anhalt sieht für die nun folgenden Gespräche einen deutlichen Verbesserungsbedarf, insbesondere im Ausbau der dauerhaften Beschäftigung an den Hochschulen.
In der letzten Woche hat sich die GEW mit zwei Schreiben an ihre Mitglieder gewandt. Zum einen informierte sie darin über die geplanten Kürzungen der Stundentafel und der Stundenzuweisungen an den Sekundar- und Gemeinschaftsschulen. Auf dem Papier soll die Unterrichtsversorgung verbessert werden, real werden die Schulen vor erhebliche Probleme gestellt. Die GEW hat sich in dem Schreiben und öffentlich klar gegen diese Kürzungen positioniert.
Zum anderen musste die GEW mitteilen, dass die gerichtliche Überprüfung der Schulöffnungen leider keinen Erfolg hatte. Das Gericht sah durch die Aufhebung der Mindestabstände an den Grund- und Förderschulen keine besondere Gesundheitsgefährdung für Schüler*innen und Lehrkräfte. Diesen Entscheid kann die GEW nicht nachvollziehen, die klagende Grundschul-Lehrkraft hat sich jedoch gegen weitere juristische Schritte entschieden. Die Verantwortung für die künftigen Entwicklungen liegt damit bei der Landesregierung, dem Bildungsministerium und dem Gericht, die GEW wird alle Beteiligten an diese Verantwortung erinnern und sich weiterhin für einen angemessenen Gesundheisschutz in allen Bildungseinrichtungen einsetzen.
Die ausführlichen Schreiben haben wir hier verlinkt, sie können gern weiter verbreitet werden:
Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind sehr spezielle und vielfältige Arbeitsplätze – und doch sind die grundlegenden Anforderungen an den Arbeits- und Gesundheitsschutz in Pandemiezeiten die Gleichen wie überall sonst. In einem eigens für die GEW erstellten Gutachten gibt uns Prof. Dr. Wolfhard Kohte von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg diverse Anforderungen für den Arbeitsplatz „Hochschule und Forschung“ mit auf den Weg. Wie bei allem gilt auch beim Gesundheitsschutz: Nur mit den Interessen- und Beschäftigtenvertretungen! Die Eile bei der Umsetzung von Pandemieplänen darf nicht die Mitbestimmungsrechte aushebeln.
Nach Gutachten zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für Schulen, Kitas und Jugendhilfe vervollständigt das aktuelle Papier die Reihe zu den Anforderungen bei der Öffnung der Bildungseinrichtungen.
Im ersten Schulhalbjahr haben Vertreter des Grundschulverbandes (Ralph Thielbeer), der GEW (Ingo Doßmann) und des LHPR (Dirk Schumeier und Sven Lewy) die Grundschulen des Landes zur Diskussion bezüglich neuer Wege bei der Erstellung der Halbjahreszeugnisse eingeladen. Zum bisher in Sachsen-Anhalt erstmaligen Verfahren der direkten Beteiligung am Entwicklungsprozess erhielten wir von 140 Schulen Rückmeldungen mit insgesamt 250 Zuarbeiten. Die Mehrheit sprach sich dafür aus Halbjahreszeugnisse abzuschaffen. Über die verschiedenen Möglichkeiten gingen die Meinungen indes auseinander.
Das Online-Seminar wird als Meeting mit "Zoom" stattfinden. Das bedeutet, dass wir es begrüßen würden, jeden Teilnehmer auch zu sehen, dies ist aber keine Bedingung. Da wir vor allem in schulformbezogenen Gruppen arbeiten wollen, erschien uns das als günstigere Variante als die des üblichen Webinars (nur Referent zu sehen).
Die technischen Anforderungen von Zoom sind relativ gering. Zu Beginn möchte Zomm einmalig eine Browsererweiterung laden, die wir bitten, zuzulassen und auszuführen. Nur damit sind alle Funktionalitäten gesichert.
Der Raum ist ab 15.40 Uhr geöffnet, so kann man in Ruhe seine Technik ausprobieren. Bitte bei der Anmeldung in Zoom den vollen Namen und dahinter die Schulform (BbS, FöS, GS, Gym, Sek) angeben (z. B. Martin Müller Sek). Das Seminar ist nur für angemeldete Teilnehmer zugelassen. Teilnehmer, die nicht angemeldet sind, kommen nicht in den virtuellen Hauptraum.