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Fragen und Antworten zur aktuellen Situation an Schulen ("Corona")

Welcher Unterricht ist zugelassen, welcher nicht?

Derzeit sind Prüfungen der Abschlussklassen in allen Schulformen und Prüfungsvorbereitungen zugelas-sen. Nur dafür darf das Bildungsministerium laut Corona-Eindämmungsverordnung Ausnahmen regeln. Damit betrifft der Unterricht ab dem 23.04. ausschließlich Abschlussklassen in allen entsprechenden Schulformen. Dieser Unterricht trägt prüfungsvorbereitenden Charakter. Das heißt nicht, dass ständig alle Prüfungsklassen in der Schule sein müssen. Auch hier kann ein Teil des Unterrichtes digital stattfinden. Form und Inhalte des Unterrichts regeln die Schulen eigenverantwortlich. Um die Abstandsregelungen einzuhalten, müssen Klassen oder Kurse u.U. geteilt werden. Den Personaleinsatz regelt die Schule. 

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Schulen in Sachsen-Anhalt starten am 23.04. mit Prüfungsvorbereitungen

Pressemitteilung des Ministeriums für Bildung:

Schulen in Sachsen-Anhalt starten am 23.04. mit Prüfungsvorbereitungen / Tullner: Zeitpläne für Abschlussprüfungen bleiben erhalten

Die Schulen in Sachsen-Anhalt beginnen am kommenden Donnerstag (23.04.) mit den Prüfungsvorbereitungen. Dazu werden alle Schulen, in denen Abschlussjahrgänge beschult werden, den Betrieb aufnehmen und prüfungsvorbereitenden Unterricht durchführen.

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Tarifvertrag für Kurzarbeit im kommunalen öffentlichen Dienst

Aber nicht für den Sozial- und Erziehungsdienst!

Gewerkschaften und Arbeitgeber haben in kurzfristig angesetzten Tarifverhandlungen einen Tarifvertrag über Kurzarbeit für den öffentlichen Dienst der Kommunen abgeschlossen. Für die von Kurzarbeit betroffenen Beschäftigten sieht der Tarif-vertrag Aufstockungen des Kurzarbeitergeldes auf 90 bis 95 Prozent vor. Der Tarifvertrag betrifft ausdrücklich nicht den Sozial- und Erziehungsdienst. Die GEW lehnt Kurzarbeit in öf-fentlichen Bildungseinrichtungen generell ab.

 

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Abschlussprüfungen: Alternativen nicht ausschließen und Belastungen vermindern

Die GEW ist der Auffassung, dass vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen die Festlegungen über alle Prüfungen, die in den kommenden Wochen anstehen, auf den Prüfstand gehören. Dabei spielen Fragen des Gesundheitsschutzes eine genauso wichtige Rolle, wie der notwendige Ausgleich von unterschiedlichen Lernvoraussetzungen der Schüler*innen während der Zeit der Corona-Pandemie und die Fragen der Belastung von Lehrenden und Lernenden. Das Bildungsministerium ist gefordert, sein Krisenmanagement zu beschleunigen.

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Hochschulen sollten auf Corona-Krise bedacht, solidarisch und flexibel reagieren

Für alle Teile der Gesellschaft stellt die Corona-Krise eine noch nie dagewesene Notsituation dar. In außergewöhnlichen Zeiten bedarf es an den Hochschulen und Universitäten für Wissenschaft und Lehre auch außergewöhnlicher Maßnahmen.
Gestern hat für viele Hochschulen im Land Sachsen-Anhalt die Vorlesungszeit des Sommersemesters begonnen. Jedoch kann von Normalität keine Rede sein. 

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