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GEW veröffentlicht Gutachten zum Arbeits- und Gesundheitsschutz an Hochschulen

Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind sehr spezielle und vielfältige Arbeitsplätze – und doch sind die grundlegenden Anforderungen an den Arbeits- und Gesundheitsschutz in Pandemiezeiten die Gleichen wie überall sonst. In einem eigens für die GEW erstellten Gutachten gibt uns Prof. Dr. Wolfhard Kohte von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg diverse Anforderungen für den Arbeitsplatz „Hochschule und Forschung“ mit auf den Weg. Wie bei allem gilt auch beim Gesundheitsschutz: Nur mit den Interessen- und Beschäftigtenvertretungen! Die Eile bei der Umsetzung von Pandemieplänen darf nicht die Mitbestimmungsrechte aushebeln.

Nach Gutachten zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für Schulen, Kitas und Jugendhilfe vervollständigt das aktuelle Papier die Reihe zu den Anforderungen bei der Öffnung der Bildungseinrichtungen.

Das Gutachen findet sich hier

 

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Veränderungen zu den Halbjahreszeugnissen zum Schuljahr 2020/21 geplant

Im ersten Schulhalbjahr haben Vertreter des Grundschulverbandes (Ralph Thielbeer), der GEW (Ingo Doßmann) und des LHPR (Dirk Schumeier und Sven Lewy) die Grundschulen des Landes zur Diskussion bezüglich neuer Wege bei der Erstellung der Halbjahreszeugnisse eingeladen. Zum bisher in Sachsen-Anhalt erstmaligen Verfahren der direkten Beteiligung am Entwicklungsprozess erhielten wir von 140 Schulen Rückmeldungen mit insgesamt 250 Zuarbeiten. Die Mehrheit sprach sich dafür aus Halbjahreszeugnisse abzuschaffen. Über die verschiedenen Möglichkeiten gingen die Meinungen indes auseinander. 

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Hinweise zum Online-Seminar

Thema: Vorbereitung des Schulrechtstest

Termin: 26. Juni 2020, 16 - 18.30 Uhr

Das Online-Seminar wird als Meeting mit "Zoom" stattfinden. Das bedeutet, dass wir es begrüßen würden, jeden Teilnehmer auch zu sehen, dies ist aber keine Bedingung. Da wir vor allem in schulformbezogenen Gruppen arbeiten wollen, erschien uns das als günstigere Variante als die des üblichen Webinars (nur Referent zu sehen).

Die technischen Anforderungen von Zoom sind relativ gering. Zu Beginn möchte Zomm einmalig eine Browsererweiterung laden, die wir bitten, zuzulassen und auszuführen. Nur damit sind alle Funktionalitäten gesichert. 

Der Raum ist ab 15.40 Uhr geöffnet, so kann man in Ruhe seine Technik ausprobieren.
Bitte bei der Anmeldung in Zoom den vollen Namen und dahinter die Schulform (BbS, FöS, GS, Gym, Sek) angeben (z. B. Martin Müller Sek). Das Seminar ist nur für angemeldete Teilnehmer zugelassen. Teilnehmer, die nicht angemeldet sind, kommen nicht in den virtuellen Hauptraum.

Materialien zum Seminar:

Alle Schulformen

Schulgesetz

Richtlinie zur Verabreichung von Medikamenten an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen

Richtlinien für Schulwanderungen und Schulfahrten

Erziehungsmittel in der Schule

Verordnung über schulische Ordnungsmaßnahmen

Konferenzverordnung

BbS

Verordnung über Berufsbildende Schulen (BbS-VO)

Verordnung über das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ-VO)

Leistungsbewertung und Beurteilung an berufsbildenden Schulen

Leistungsbewertungserlass

Material zur BbS-VO

Material Leistungsbeurteilung

GS

Verordnung über die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsbedarf

Leistungsbewertung und Beurteilung an der Grundschule und im Primarbereich an Förderschulen

Aufnahme und Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund an allgemein bildenden Schulen des Landes Sachsen-Anhalt

Leistung fordern, fördern und bewerten - Nachteilsausgleich richtig anwenden

Versetzungsverordnung (VersetzVO)

Broschüre Nachteilsausgleich

Gymnasium

Aufnahme und Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund an allgemein bildenden Schulen des Landes Sachsen-Anhalt

Beutelsbacher_Konsens

Hinweise zum Umgang mit sozialen Netzwerken

§ 34 BeamtStG

Leistungsbewertungserlass

Sekundarschule

Beutelsbacher_Konsens

Hinweise zum Umgang mit sozialen Netzwerken

§ 34 BeamtStG

Verordnung über die Gemeinschaftsschule Sachsen-Anhalt

Grundsatzband „Kompetenzentwicklung und Unterrichtsqualität“

Förderschule

Verordnung über die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsbedarf

 

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Volksbegehren nach Lockdown wieder aktiv

Durch die enormen gesellschaftlichen Einschränkungen der letzten Monate hat auch das Bündnis "Den Mangel beenden - Unseren Kindern Zukunft geben!" viel Zeit verloren. Klar ist, dass der Zeitraum der Unterschriftensammlung für das Volksbegehren verlängert werden muss. Es bleibt aber strittig, wieviele zusätzliche Tage gerechtfertigt sind. Die Landesreigierung gewährte lediglich 42 Tage, das Bündnis will mit einer Klage eine deutlich längere Frist erreichten. Zugleich werden aus dem Bildungsministerium Pläne bekannt, den Unterricht an Sekundar- und Gemeinschaftsschulen im nächsten Schuljahr weiter zu kürzen. Dies zeigt einmal mehr, wie wichtig ein Erfolg des Volksbegehrens wäre.

Die beiden ausführlichen Meldungen des Bündnisses haben wir hier verlinkt:

Landesregierung gibt nur 42 Tage mehr Zeit

Klage gegen zu kurze Fristverlängerung, Sekundar- und Gemeinschaftsschulen drohen weitere Kürzungen

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Wie wäre es mit einem Online-Seminar?

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Unsere erfahrenen Referenten vermitteln die wichtigsten Fakten und geben Tipps und stehen allen interessierten Lehrkräften im Vorbereitungsdienst zur Verfügung.
Und unseren GEW-Mitgliedern bieten wir eine Woche später noch eine Online-Frage-Runde mit unseren Schulrechtsexperten.

Termin: 26. Juni 2020 von 16 - 18.30 Uhr

Die Anmeldefrist ist abgelaufen.

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