Während derzeit viele Kommunen wegen der geschlossenen Kindertageseinrichtungen die Bezahlung von Elternbeiträgen aussetzen, wollen scheinbar einige Kommunen die Erzieher*innen in Kurzarbeit schicken. So hat die Stadt Merseburg, selbst nicht Träger von Kitas, die freien Einrichtungsträger aufgefordert, Kurzarbeit einzuführen. Die GEW Sachsen-Anhalt kritisiert dieses Vorgehen scharf.
In einem Brief an die Schulleitungen aller Gymnasien und Gesamtschulen hat das Landesschulamt „Hinweise des Ref. 24 LSchA aus Anlass der zeitweiligen Schulschließungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus COVID-19“ gegeben. Unter anderem heißt es hier: „Hinweis an alle Lehrkräfte zur täglichen Dokumentation ihrer Aktivitäten in Bezug auf Lernangebote für Schülerinnen und Schüler u.ä. / Übermittlung dieser Dokumentation an die Schulleitungen (z.B. jeden Freitag)“
Zweite Corona-Eindämmungsverordnung fasst Regelungen der vergangenen Tage zusammen und setzt die Ergebnisse des Gesprächs der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten vom Sonntag um.
Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff: „Ich weiß, dass die beschlossenen Maßnahmen gravierende Einschränkungen für jeden Einzelnen von uns bedeuten. Aber klare Regeln sind in dieser Lage unumgänglich. Es geht um unser aller Gesundheit und um unser aller Leben. Daher bitte ich alle Bürgerinnen und Bürger in Sachsen-Anhalt: Halten Sie sich an die Regeln und halten Sie durch. Wir werden diese Herausforderung gemeinsam meistern. Bei der Bewältigung der Krise stimmen wir uns eng mit dem Bund und mit unseren Kommunen ab. Niemand wird allein gelassen. Erste finanzielle Hilfsmaßnahmen werden wir in Kürze vorstellen. Das Kabinett hat heute den Entwurf eines Nachtragshaushaltsgesetzes in Höhe von 500 Mio. € beschlossen.“
Fragen und Antworten zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen für pädagogisches Personal in Kindertageseinrichtungen im Zusammenhang mit der Schließung aufgrund der Corona-Pandemie (Update 20.03.)
1. Habe ich Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn die Einrichtung arbeitgeberseitig geschlossen wird?
Grundsätzlich besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn der Arbeitgeber die Arbeitsverpflichtung der Beschäftigten einschränkt, aussetzt bzw. keinen funktionierenden Arbeitsplatz zur Verfügung stellt (Annahmeverzug). Rechtsgrundlage ist § 615 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
Nachfolgend ist eine Übersicht über abgesagte Veranstaltungen. (Stand 13.03.2020, 15 Uhr)
Datum
Veranstalter
Inhalt der Veranstaltung
Hinweise
16.03.2020
GEW Jerichower Land
Infoveranstaltung für Pädagogische Mitarbeiter*innen
neuer Termin vorgesehen
18.03.2020
GEW Magdeburg
Infoveranstaltung für Pädagogische Mitarbeiter*innen
neuer Termin vorgesehen
19.03.2020
Landesverband
Personalrätekonferenz (Magdeburg)
neuer Termin vorgesehen
20./21.03.2020
Landesverband
Kompaktkurs "Ich hab da mal ne Frage"
neuer Termin 9./10.10.
25.03.2020
GEW Personalräte
Personalratssprechstunde Sekundarschule Havelberg
gestrichen
26.03.2020
GEW Halle
Infoveranstaltung für Pädagogische Mitarbeiter*innen
neuer Termin vorgesehen
Die vom GEW Kreisverbandes Börde geplante "Woche der Unterschriften" zum Volksbegehren zur Änderung des Schulgesetzes wird auf den 4. - 9. Mai verschoben.