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Derzeit sind Prüfungen der Abschlussklassen in allen Schulformen und Prüfungsvorbereitungen zugelas-sen. Nur dafür darf das Bildungsministerium laut Corona-Eindämmungsverordnung Ausnahmen regeln. Damit betrifft der Unterricht ab dem 23.04. ausschließlich Abschlussklassen in allen entsprechenden Schulformen. Dieser Unterricht trägt prüfungsvorbereitenden Charakter. Das heißt nicht, dass ständig alle Prüfungsklassen in der Schule sein müssen. Auch hier kann ein Teil des Unterrichtes digital stattfinden. Form und Inhalte des Unterrichts regeln die Schulen eigenverantwortlich. Um die Abstandsregelungen einzuhalten, müssen Klassen oder Kurse u.U. geteilt werden. Den Personaleinsatz regelt die Schule.