An die Lehrerbezirkspersonalräte und den Lehrerhauptpersonalrat wurden sehr viele Anfragen bezüglich der im letzten Schuljahr entstandenen Mehrzeiten gestellt. Konfrontiert wurden wir mit Aussagen wie: „Mehrzeiten über 80 Stunden verfallen“, „Mehrzeiten müssen ausgezahlt werden“, „der ‚Flexi-Erlass‘ wurde geändert oder „der Lehrerhauptpersonalrat hat solchen Regelungen zugestimmt“. Nichts davon stimmt.
Vor wenigen Tagen haben wir vom Finanzminister Michael Richter Informationen über die Vorgehensweise zu den notwendigen Änderungen der Alimentation für Beamtinnen und Beamten des Landes Sachsen-Anhalts erhalten. Momentan erarbeitet das Finanzministerium Sachsen-Anhalt einen Gesetzentwurf, um die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2020 umzusetzen.
Das Land versichert weiterhin, dass sich bei daraus ergebenen Änderungen, die zu Nachzahlungen führen, auch ohne Einlegen eines Widerspruchs Beamtinnen und Beamte ab 2015 so behandelt werden, als hätten sie Widerspruch erhoben. Dies bedeutet, dass Nachzahlungsansprüche bis zu einer Gesetzesänderung fortbestehen und nicht verjähren. Für diejenigen, die bereits vor dem Jahr 2015 Widerspruch gegen ihre Alimentation eingelegt haben und deren Widerspruchsverfahren noch offen sind, kann auch ein Anspruch ggf. bis in das Jahr 2008 zurückreichen.
Die GEW empfiehlt allen Lehrkräften, diese „Nutzungsbedingungen“ vorerst nicht zu unterschreiben, da in dem Papier mehrere Punkte zumindest unklar, wenn nicht falsch formuliert sind. Aus Sicht der GEW sind die mobilen Endgeräte Arbeitsmittel, die der Arbeitgeber, wie alle anderen Arbeitsmittel auch, zur Verfügung zu stellen hat. Das ist auch so in der Zusatz-Verwaltungsvereinbarung zum Digitalpakt Schule so beschrieben. Dort werden die Endgeräte für Lehrkräfte zwar als „Leihgeräte“ bezeichnet, gleichzeitig wird davon gesprochen, dass die Schulen in die Lage versetzt werden sollen, „Lehrkräften mobile digitale Endgeräte […] zur Verfügung zu stellen“. Andere Arbeitsmittel wie Beamer, Tafeln oder notwendige Schulbücher werden auch zur Verfügung gestellt und müssen nicht ausgeliehen werden. Haftungsfragen stehen damit in einem unmittelbaren Zusammenhang.
Alle Bildungs- und Betreuungseinrichtungen in Sachsen-Anhalt und bundesweit wurden in den vergangen anderthalb Jahren enorm gefordert. Kindergärten, Schulen, Hochschulen und Jugendhilfeeinrichtungen sind nur deshalb relativ gut durch die Pandemie gekommen, weil sich die dort Beschäftigten weit über das normale Maß hinaus engagiert haben. Sie haben oftmals auch bei mangelnder Ausstattung Mittel und Wege gefunden, den Kontakt zu den Lernenden zu halten, sich digital fortgebildet, ihre Lerninhalte komplett digitalisiert, ihre privaten Computer und ihren eigenen Internetanschluss genutzt. Sie haben zunächst ungeimpft und ohne entsprechende Ausrüstung Notbetreuung und Unterricht in Gruppen organisiert. Die Landesregierung ist jetzt dringend gefragt, das nächste Bildungsjahr so vorzubereiten, dass die Bedingungen für die Bildung stimmen.
Nach anderthalb Jahren Pandemie sind die Schulen in Sachsen-Anhalt noch weit von der Normalität entfernt. Bauliche Maßnahmen werden aus Sicht der GEW noch immer viel zu zögerlich angegangen. Die Sommerferien wären ein ideales Zeitfenster gewesen, um Schulen und Klassenräume mit Frischluft-Anlagen auszustatten und den Betrieb zu testen. Es reicht nicht, die Schulen zu öffnen, man muss auch jeden Baustein für einen besseren Gesundheitsschutz für Kinder und das Personal nutzen.