Angesichts der neuerlichen Kürzungsdebatten an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg weist die GEW Sachsen-Anhalt wie schon so oft darauf hin, dass ein Großteil der Probleme in der strukturellen Unterfinanzierung der Hochschulen im Land begründet ist. Seit Jahren müssen die Beschäftigten in der Forschung immer stärker Drittmittel einwerben und in der Lehre deutlich mehr Studierende betreuen, als das Land finanziert. Unter diesen Bedingungen leiden Wissenschaft und Studium, deshalb braucht es landes- und bundesweit eine dauerhafte Erhöhung der Grundfinanzierung.
Unabhängig von den konkreten Ursachen des jetzt diskutierten Millionen-Defizits zeigt die gegenwärtige Debatte einmal mehr, wie schwer sich Spitzenforschung und gute Lehrbedingungen unter den gegebenen Voraussetzungen auf Dauer planen lassen. Die Unkalkulierbarkeit der Budgets durch kurzfristige Bundesprogramme, neue Drittmittel-Projekte und zusätzliche Aufgaben erhöht massiv den Verwaltungsaufwand ohne die Qualität nachhaltig zu verbessern. „Taucht dann in dieser Unübersichtlichkeit auf dem Papier oder real ein Fehlbetrag auf, wird sofort der Rotstift gezückt. Dabei haben wir in den letzten Monaten schmerzlich erfahren, wie wichtig eine gute Forschung und eine hochqualifizierte Bildung für die Gesellschaft sind“, sagte Eva Gerth, Vorsitzende der GEW Sachsen-Anhalt, dazu heute in Magdeburg. Die unmittelbar Leidtragenden dieser strukturellen Fehlentscheidungen seien die Beschäftigten, deren Arbeitsbedingungen offensichtlich verschlechtert werden sollen, und die Studierenden, die durch solche Pläne massiv verunsichert werden.
Nur im Team läuft’s gut“ ist das Motto von Angela Schewe, der Vorsitzenden des Lehrerbezirkspersonalrates Halle. Denn keiner ist allein so gut, dass er zu allen Problemfeldern umfänglich Bescheid weiß. Aber umfängliches Wissen ist nötig, um erfolgreich im Landesschulamt Halle bestehen zu können. Hauptaufgabe ist die Bearbeitung der Personalmaßnahmen, zu denen die Dienststelle gesetzlich die Zustimmung des Personalrates benötigt. Viele Maßnahmen sind unstrittig, wenn aber die Vorstellungen des Beschäftigten und der Dienststelle weit auseinandergehen, ist zur Lösung des Problems nicht nur rechtliches Wissen, sondern auch praktische Erfahrung nötig, die alle Mitglieder des Lehrerbezirkspersonalrates haben, weil alle auch an ihren Schulen die Praxis hautnah erleben.
Die Initiative „Sprecherziehung im Lehramt“ wandte sich in Kooperation mit der Projektgruppe des Mitteldeutschen Verbandes für Sprechwissenschaft und Sprecherziehung e. V. mit folgendem Positionspapier an die GEW Sachsen-Anhalt:
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen in der GEW,
wir wenden uns in Sorge um die aktuell deutlich gestiegene stimmliche Belastung von Lehrer/-innen an Sie. Vorausschicken möchten wir, dass wir das Tragen eines medizinischen Mundschutzes im schulischen Kontext unter den gegebenen Bedingungen selbstverständlich als unabdingbar erachten. Wir sind uns bewusst, dass die Hygieneregeln Angehörige vieler Berufsgruppen vor Herausforderungen stellen und sie deutlich belasten. Lehrer/-innen und Schüler/-innen bilden da keine Ausnahme. Die Besonderheit bei Lehrkräften besteht jedoch darin, dass ihre Stimmen ohnehin einer außergewöhnlichen Belastung unterliegen, sprechen sie doch über viele Jahre täglich mehrere Stunden – oft im Kraftstimmbereich – unter häufig ungünstigen akustischen Bedingungen (Raumverhältnisse, Lärmbelastung) und permanenter psychischer Belastung (hohes Konfliktpotential).
Unterstützt durch Aussagen führender Phoniater (wie Prof. Dr. Tadeus Nawka, Charité Berlin), möchten wir auf folgende Aspekte hinweisen:
„Das ist doch nur eine Kann-Bestimmung…“ – mit diesem Satz wird häufig eine Nachfrage zu Freistellungen für gewerkschaftliche Zwecke oder einem unterrichtsfreien Tag bei Teilzeit abgebügelt und damit angedeutet, dass die Auslegung solcher Regelungen vollkommen in der Hand des Dienstherrn oder Dienstvorgesetzten liegt.
Das ist jedoch keinesfalls so. Die Begriffe „muss“, „soll“ und „kann“ sind in Verwaltungsvorschriften anders geregelt als die naive Auslegung im umgangssprachlichen Gebrauch und beschreibt hier den Ermessensspielraum des Entscheidungsträgers.
Die eindeutigste Bindungswirkung entfaltet die Muss-Vorschrift. Hier hat der Dienstherr bei der Auslegung keinen Spielraum. Muss wird auch oft umschrieben mit „…ist zu …“ oder der Befehlsform. Beispiel: Lehrerinnen und Lehrer nehmen ihren Urlaub in den Ferien. (§2 Urlaubsverordnung Sachsen-Anhalt, §44 TV-L). Aufgrund des fehlenden Ermessenspielraums ist diese Regelung relativ selten anzutreffen.
Online-Schulung für Schulpersonalräte an den Sekundarschulen, Gesamt- und Gemeinschaftsschulen, Gymnasien und Berufsbildenden Schulen des Landes für die LBPR Magdeburg und Halle
Liebe Kollegin, lieber Kollege,
für die neu gewählten Schulpersonalräte bietet die GEW Sachsen-Anhalt eine Schulung für Schulpersonalräte an. In dieser Veranstaltung stehen die personalvertretungsrechtlichen Normen, die an den Schulen wichtig sind, im Mittelpunkt. Die Referentinnen und Referenten sind erfahrene GEW-Personalräte bzw. Gewerkschaftssekretär*innen der GEW.