Die Frist für das Einreichen von Teilzeitanträgen für das nächste Schuljahr ist nach den Festlegungen des Landesschulamtes per 31. Januar 2022 abgelaufen. Die Erwartungen der Beschäftigten, schnell eine Genehmigung ihrer beantragten Teilzeit zu erreichen, wird aber wie in jedem Jahr wegen sehr vieler Teilzeitanträge nicht zeitnah erfüllt werden. Damit wächst natürlich auch die Unsicherheit der Beschäftigten, im nächsten Schuljahr in Teilzeit arbeiten zu können. Vor dem Hintergrund der mangelnden Unterrichtsversorgung im Land Sachsen-Anhalt ist diese Befürchtung nicht einmal unberechtigt.
Mit § 11 des TV-L, den § 64 und 65 des Beamtengesetzes und dem Teilzeit- und Befristungsgesetz gibt es verschiedene gesetzliche Grundlagen der Beantragung von Teilzeit. Gerade das Beamtengesetz und der TV-L lassen bei Erfüllung der Tatbestände „mindestens ein Kind unter 18 Jahren oder eine nach ärztlichen Gutachten pflegebedürftige Person“ keine Versagung von Teilzeit zu. Auch die besonderen Rahmenbedingungen des Pflegezeitgesetzes werden die Versagungsgründe des Arbeitgebers bei Anträgen der Beschäftigten einschränken.
Schulschließungen und der häufige Wechsel zwischen Präsenz- und Distanzunterricht in der Coronapandemie haben offenbar auch dazu geführt, dass Grundschülerinnen und -schüler schlechter lesen können.
Nach mehr als einem Jahr pandemiebedingter Einschränkungen des Unterrichts haben sich die Lesefähigkeiten von Viertklässlerinnen und Viertklässlern alarmierend verschlechtert. „Drückt man es in Lernjahren aus, fehlt den Kindern im Durchschnitt etwa ein halbes Lernjahr“, sagte der Co-Leiter der Studie „Die COVID-19 Pandemie und Lesekompetenz von Viertklässler*innen: Er¬geb-nisse der IFS-Schulpanelstudie 2016-2021“, Ulrich Ludewig. Die Lesekompetenz ist demnach im Jahr 2021 mit 980 Punkten im Mittel geringer als noch 2016 mit 1.000 Punkten. Die GEW fordert mehr individuelle Förderung, Investitionen in Grundschulen und gezielte Programme zur individuellen Leseförderung.
Die Aufnahme geflüchteter Kinder muss gut vorbereitet werden. Angesichts der steigenden Zahl geflüchteter Menschen aus der Ukraine, die in Deutschland Schutz suchen, mahnen deutsche Bildungsgewerkschaften eine zügige Vorbereitung der Schulen an. Die GEW und die Bildungsgewerkschaften im dbb Beamtenbund und Tarifunion (VBE, DPhV, VDR, KEG, BvLB) erklärten dazu am 11. März:
Rund 400 Menschen haben am 16. März 2022 abermals lautstark ihr Missfallen gegenüber den Kürzungsplänen der Landesregierung und der Umsetzung durch das Rektorat der Martin-Luther-Universität kundgetan. Nach zahlreichen Demonstrationen, die sich über ein halbes Jahr vom Frühjahr bis zum Herbst letzten Jahres hinzogen, wie auch der Übergabe der Petition an den Landtag im Oktober kam es nach der Demo am 3. Februar schon wieder zu Demonstration gegen die Kürzungen an der Universität in Halle.
Offener Brief des Verbands der Sonderpädagogik an Bildungsministerin
Am 15. März hat sich der Verband Sonderpädagogik e. V. an Sachsen-Anhalts Bildungsministerin Eva Feußner in einem offenen Brief gewandt. Gegenstand darin ist die Professur „Pädagogik bei Beeinträchtigung des schulischen Lernens” an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Ziel ist, die Streichung dieser Professur zu verhindern. Die GEW Sachsen-Anhalt veröffentlicht diesen Brief, dessen Inhalt von der GEW Sachsen-Anhalt unterstützt wird.