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Krieg in der Ukraine: Aufnahme geflüchteter Kinder

Die Aufnahme geflüchteter Kinder muss gut vorbereitet werden. Angesichts der steigenden Zahl geflüchteter Menschen aus der Ukraine, die in Deutschland Schutz suchen, mahnen deutsche Bildungsgewerkschaften eine zügige Vorbereitung der Schulen an.

Die Bildungsgewerkschaft GEW und die Bildungsgewerkschaften im dbb Beamtenbund und Tarifunion (VBE, DPhV, VDR, KEG, BvLB) erklärten dazu am 11. März 2022 in Lübeck: „Wir begrüßen ausdrücklich die Pläne der Kultusministerkonferenz (KMK), schnell Bildungsangebote für geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine zu schaffen.

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Warnstreik im Sozial- und Erziehungsdienst in Halle

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Sachsen-Anhalt hat ihre Mitglieder in den städtischen Kindertagesstätten und den Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst der Stadt Halle zu einem eintägigen Warnstreik am 8. März 2022 – dem Internationalen Frauentag – aufgerufen. Sie schloss sich damit dem Aufruf der Gewerkschaft Ver.di an.

Ziel war es, auf die laufenden Tarifverhandlungen zur Aufwertung der Berufe im Sozial- und Erziehungsdienst Druck auszuüben. Diese hatten am 25. Februar begonnen. Die Landesvorsitzende Eva Gerth erklärte dazu: „Wir wollen gerade am Internationalen Frauentag darauf aufmerksam machen, dass für die Beschäftigten in den Kitas und in den anderen sozialen Berufen, die zum großen Teil Frauen sind, endlich deutliche Verbesserungen der Arbeitsbedingungen vereinbart werden müssen. Das sind Kolleg*innen, die mit großem Engagement in Bildungseinrichtungen arbeiten und großen Respekt verdient haben.“

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Gut zu wissen: Beamtenrecht für Lehrkräfte

Es hat schon etwas sehr Deutsches – unser Beamtenrecht. Da reicht ein Blick auf die Paragraphen des Grundgesetzes, die das Beamtenrecht im öffentlichen Dienst legitimieren. In §33, (4) und (5), steht, dass „die Ausübung hoheitsrechtlicher Aufgaben in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen ist und das Recht des öffentlichen Dienstes unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln und fortzuentwickeln ist“. Da der Lehrer*innenberuf als hoheitsrechtliche Aufgabe gesehen wird, stehen wir als Lehrkräfte in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis. Beamt*innen müssen dieses durch einen Amtseid bekräftigen. Tarifbeschäftigte mussten nach altem Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) ebenfalls ein Gelöbnis ablegen. Im Nachfolgetarifvertrag TV-L ist das zwar nicht mehr gefordert, nach §3 TV-L müssen sich jedoch alle Beschäftigten durch ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen, was verwaltungsrechtlich als gleichbedeutend gewertet wird. Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst müssen zudem eine Verpflichtung im Sinne des §1 des Verpflichtungsgesetzes abgeben.

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Equal Pay Day: GEW Sachsen-Anhalt fordert die gerechte Bezahlung von Frauen und Grundschullehrkräften

Pressemitteilung

Zum heutigen Montag, dem Aktionstag für Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern, kritisiert die GEW Sachsen-Anhalt das noch immer bestehende Lohngefälle zwischen den Geschlechtern. Außerdem mahnt die Bildungsgewerkschaft, dass Grundschullehrkräfte in Sachsen-Anhalt schlechter bezahlt werden als ihre Kolleginnen und Kollegen an anderen Schulformen.

Der heutige 7. März ist in Deutschland der Equal Pay Day, der Aktionstag für Entgeltgleichheit. „Es ist traurig, dass wir immer noch jedes Jahr die Lohndifferenz von Frauen rechnerisch darlegen müssen. Dieses Jahr markiert der 7. März den Tag, bis zu dem Frauen unentgeltlich gearbeitet haben, wenn sie gesamtgesellschaftlich die gleiche Lohnsumme wie Männer bekämen – das wären vom Beginn des Jahres an 66 Tage Arbeit ohne Lohn,“ sagt Eva Gerth, die Vorsitzende der GEW Sachsen-Anhalt. Zwar verringert sich die Lohnlücke zwischen den Geschlechtern leicht, jedoch haben laut Statistischem Bundesamt Frauen im Jahr 2020 im Durchschnitt 18 Prozent weniger verdient. Deutschland gehört damit zu den traurigen Schlusslichtern im europäischen Vergleich.

„Die bittere Wahrheit ist, dass gerade auch Berufe im Bildungs- und Jungendhilfebereich, in denen viele Frauen arbeiten, schlechter bezahlt sind. Frauen arbeiten seltener in Führungspositionen und häufiger in Teilzeit- oder in Minijobs, sie leisten den überwiegenden Teil der Care-Arbeit“, so Gerth. Die Corona-Pandemie hat das mehr als deutlich zum Vorschein gebracht. Nach wie vor unternimmt die Landesregierung wenig, um die im Grundgesetz verankerte Gleichberechtigung von Frauen und Männern auch im Lohnsektor umzusetzen.

Ungleichbehandlung auch bei Grundschullehrkräften beenden

„Als Bildungsgewerkschaft nehmen wir den Equal Pay Day außerdem zum Anlass, um erneut darauf hinzuweisen, dass Grundschullehrkräfte endlich so wie alle anderen Lehrkräfte bezahlt werden müssen“, sagt die Landesvorsitzende Gerth. Auch hier sind überwiegend Frauen betroffen. In unseren Nachbarbundesländern Thüringen, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg werden Grundschullehrkräfte bereits nach A13/E13 vergütet. Das macht einen monatlichen Unterschied von bis zu 600 Euro im Geldbeutel aus und ist einer der Hauptgründe, warum viele Grundschullehrkräfte Sachsen-Anhalt den Rücken kehren.

„Wir finden, Wertschätzung der täglichen Arbeit sieht anders aus. Wir weisen immer wieder auf den Missstand hin und sehen durch ihn eine große Gefahr für die Unterrichtsversorgung im Land. Wir haben dazu in der Vergangenheit einen Gesetzesvorschlag zur Höhergruppierung an die Landtagsfraktionen geschickt, nun ist es an der Landesregierung, endlich zu handeln und merkliche Ergebnisse herbeizuführen“, sagt Eva Gerth abschließend.

Eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen, einschließlich einer besseren Bezahlung hat aus Sicht der Bildungsgewerkschaft mehr Chancen, nachhaltig mehr Personal für den Bildungs- und Jungendhilfebereich zu gewinnen als schöne Worte und hilflose Headhunter-Kampagnen.

Hintergrund:

Der internationale Aktionstag, der je nach Berechnungen in den verschiedenen Ländern unterschiedlich begangen wird, macht auf den bestehenden Gender-Pay-Gap, also die Lohnlücke bzw. das geschlechtsspezifische Lohngefälle von Frauen und Männern, aufmerksam. Der Equal Pay Day markiert somit symbolisch die Lohndifferenz zwischen Frauen und Männern, die im Durchschnitt einen Zeitraum von 77 Kalendertagen im Jahr und eine Entgeltdifferenz von 21 Prozent bedeutet.

 

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