Schulungen der Wahlvorstände und der Betriebsräte:Bitte Bedarfe melden
Wahlvorstandsschulungen
Die GEW Sachsen-Anhalt bietet in Vorbereitung der anstehenden Betriebsratswahlen 2022 Wahlvorstandsschulungen an. Die Schulungsteilnehmenden erhalten als Begleitmaterial einen detaillierten Wahlleitfaden mit allen notwendigen Musterformularen sowie einen Wahlkalender (auch in elektronischer Form). Für die eintägige Schulung wird ein Kostenbeitrag von 90 € p. P. (Kosten für Referent*innen, Schulungsmaterialien, Veranstaltungsraum) erhoben.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) gibt ein gedrucktes Magazin für Beamtinnen und Beamte heraus. Die zwanzigseitige Zeitung informiert regelmäßig über aktuelle beamtenspezifische Entwicklungen. Es liefert spannende Zahlen, Daten und Fakten zum öffentlichen Dienst, Aktuelles zu Besoldung, Versorgung und Beihilfe und bietet informative Interviews mit Persönlichkeiten aus der Personalratsarbeit, aus der Politik und den Gewerkschaften. Von besonderer Bedeutung bleiben dabei die Einblicke in aktuelle Entwicklungen in allen 16 Bundesländern sowie beim Bund. Die Föderalisierung des Beamtenrechts macht einen solchen Überblick äußerst wertvoll.
Die Bundestarifkommission Länder (BTK-L) hat vergangene Woche ein Résumé zur gelaufenen Tarifrunde gezogen und zwei Schlussfolgerungen aus dem Ergebnis formuliert und veröffentlicht:
Die BTK-L der GEW stellt fest, dass vor allem die Beschäftigten, die den Streikaufrufen der GEW gefolgt sind, in dieser Tarifrunde Druck auf die Arbeitgeber ausgeübt haben. Die Beschäftigten in Schulen und Kitas setzen seit März 2020 täglich ihre Gesundheit aufs Spiel, um den öffentlichen Dienst funktionsfähig zu halten. Der vorgelegte Kompromiss berücksichtigt weder den Einsatz unserer Kolleg*innen in dieser Tarifrunde angemessen, noch wird er dem Engagement der Kolleg*innen gerecht. Die hohe Anzahl an Leermonaten wirkt sich negativ auf die Entgeltentwicklung der Zukunft aus. Die Einmalzahlung benachteiligt insbesondere diejenigen, die in höheren Entgeltgruppen und Stufen sind. Langjähriger Einsatz für den Arbeitgeber wird bestraft. Die GEW wird, sobald es die pandemische Lage zulässt, das Zustandekommen des Ergebnisses, als auch die daraus zu ziehenden Konsequenzen auf einer Strategiekonferenz klären. Die BTK-L begrüßt, dass es gelungen ist, den Angriff der Arbeitgeber auf das Eingruppierungsrecht (den Arbeitsvorgang) abzuwehren.
Ungeachtet der oben genannten Kritikpunkte stimmt die BTK-L dem Ergebnis zu, um die Zahlung der angebotenen steuer- und sozialversicherungsfreien Einmalzahlung für die Tarifbeschäftigten und die Beamt*innen zu ermöglichen. Die BTK-L hat insbesondere die gesundheitlichen Gefahren, die sich bei weiteren Streiks für die Kolleg*innen in der sich rasch entwickelnden epidemischen Lage ergeben hätten, sowie die sich zuspitzende Situation in den Bildungseinrichtungen, bewertet.
Das Finanzministerium des Landes Sachsen-Anhalt hat auch für das Jahr 2021 eine bereits im Jahr 2015 gemachte Zusage darüber, dass Widersprüche gegen die Besoldung entbehrlich seien, erneuert. Es ist daher grundsätzlich für Beamtinnen und Beamte des Landes Sachsen-Anhalt mit einem Kind oder zwei Kindern nicht erforderlich, einen Widerspruch auf amtsangemessene Alimentation einzulegen.
ABER: Die Zusage des Finanzministeriums LSA gilt nicht für Beamtinnen und Beamte, denen ein Familienzuschlag für drei oder mehr Kinder zusteht oder zugestanden hat. Diese müssen einen Widerspruch auf amtsangemessene Alimentation auch im Jahr 2021 einlegen, wenn sie es nicht schon getan haben und über den Widerspruch noch nicht bestandskräftig entschieden wurde. Nur so können sie von einer gesetzlichen Neuregelung profitieren.
„Das Tarifergebnis im öffentlichen Dienst der Länder - Information und Diskussion!“
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Tarifverhandlungen zwischen den Gewerkschaften und den Arbeitgebern in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) waren in diesem Jahr sehr schwierig. Die gewerkschaftlichen Forderungen sind alle berechtigt gewesen und doch haben die Arbeitgeber lange Zeit blockiert und kein Angebot vorgelegt. Erst nachdem die Beschäftigten auf die Straße gingen und den Arbeitgebern damit ihren Ärger zeigten, kam Bewegung in die Verhandlungen. Allerdings waren die Arbeitgeber nicht bereit, über die strukturellen Forderungen der Gewerkschaften, wie zum Beispiel die stufengleiche Höhergruppierung oder die Paralleltabelle für Lehrkräfte, zu verhandeln. Dank Eurer Unterstützung haben wir hart verhandelt und gekämpft. Das Ergebnis der Tarifrunde liegt nun vor:
• Corona-Sonderzahlung: 1300 Euro • Entgelterhöhung zum 1. Dezember 2022 um 2,8 Prozent • Laufzeit: 24 Monate • Praktikantinnen- und Praktikantenentgelte: Erhöhung um 50 Euro
In einer Online-Diskussion wollen wir Euch am 8.12. ab 16.30 Uhr für etwa zwei Stunden über das Tarifergebnis informieren und mit Euch gemeinsam darüber sprechen, wie zufrieden wir mit dem Ergebnis sein können.