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Arbeitszeit der Lehrkräfte: Regelungen bei Mehr- und Minderzeiten

Vielfach erreichten die GEW Anfragen zur Arbeitszeit der Lehrkräfte. Insbesondere wird darauf verwiesen, dass es Änderungen gegeben haben muss und die Abrechnung der Mehr- und Minderzeiten „ab jetzt“ verändert sei. Wie ist die Sachlage?

Es gibt keine aktuelle Änderung der Regelungen zur Arbeitszeit. Nach wie vor gilt: Die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung kann um „bis zu vier Stunden über- oder unterschritten werden.“1,2,3 Kumulativ „dürfen Mehrzeiten am Schuljahresende 80 Unterrichtsstunden und Minderzeiten 40 Unterrichtsstunden nicht überschreiten“. 1 Diese Regelungen sind so klar, dass sie weder auslegungsfähig noch interpretierbar sind.
Die Bezugsgröße ist die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung, die individuell durch z. B. Anrechnungen verschieden sein kann. Bei einer wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung von 24 Stunden kann der Einsatz also in der Bandbreite von 20 bis 28 Stunden erfolgen, alles andere ist unzulässig. Insbesondere ist es dabei völlig egal, ob das Flexistundenkonto 1 (Summe der Minder- und Mehrzeiten) gut gefüllt ist oder nicht; die Ausnahme hiervon ist unten näher beschrieben.

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Packt’s endlich! „JA 13“ an den Grundschulen Sachsen-Anhalts

Seit 2016 sammeln wir Ideen, sitzen zusammen, entwerfen und verwerfen, organisieren Aktionen von Demos über Mails an die Landtagsfraktionen bis hin zur Postkartenaktion im vergangenen Herbst. Das alles kostet Kraft, Zeit und Geld. Wir machen das, weil uns „JA 13“ eine Herzensangelegenheit ist.
Zum einen wäre A 13/E 13 die endlich verdiente Wertschätzung für die jahrzehntelange Arbeit tausender Lehrkräfte an den Grundschulen. Unter immer schwierigeren Bedingungen sichern wir Unterricht und Betreuung an Grundschulen ab und stellen uns der Inklusion, den Portfolios, aufwendigen Zeugnisformularen, bilden junge Lehrkräfte aus und vieles mehr. Zum anderen ist „JA 13“ die letzte Chance, neu ausgebildete Grundschullehrkräfte im Land zu halten oder aus anderen Bundesländern Lehrer*innen für Sachsen-Anhalt zu gewinnen.

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Einigung im Tarifstreit

Weiterer Schritt zur Aufwertung im Sozial- und Erziehungsdienst

(GEW) Gewerkschaften und Arbeitgeber haben sich geeinigt. Für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst gibt es Zulagen zum Gehalt und feste sowie wählbare Entlastungstage. Was es damit auf sich hat und weitere Details zum Abschluss.

Nach hartem Ringen und drei zähen Verhandlungsrunden haben sich Gewerkschaften und Arbeitgeber am 18. Mai auf einen Tarifabschluss für die Beschäftigten im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) geeinigt. Es wird keine weiteren Streiks geben. Kern der Einigung ist eine langfristige finanzielle Aufwertung durch verkürzte Stufenlaufzeiten und monatliche Zulagen für viele Beschäftigte. Zudem ist den Gewerkschaften der Einstieg in die Entlastung der Beschäftigten durch zusätzliche freie Tage gelungen.

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Kürzungen an der MLU: Bündnis veröffentlicht offenen Brief

Im Zuge der Kürzungspläne an der Martin-Luther-Universtität Halle-Wittenberg (MLU) hat sich das Bündnis für eine gerechte Ko-Finanzierung des Zukunftsvertrages "Studium und Lehre stärken" in Sachsen-Anhalt gegründet. Die Mitglieder des Bündnisses sind unter anderem der Personalrat der MLU, der Studierendenrat, DGB, GEW Sachsen-Anhalt und ver.di. Um der Forderung nach der vertraglich vereinbarten Ko-Finanzierung der Bundesmittel aus dem Zukunftsvertrag durch das Land Ausdruck zu verleihen, hat das Bündnis einen offenen Brief an den Landesfinanzminister Richter, die Bundesbildungsministerin Stark-Watzinger, den Finanzausschuss im Landtag von Sachsen-Anhalt und den Bildungsausschuss des Bundestages gesandt. Seit mehreren Jahren sei zu beobachten, welche negativen Auswirkungen eine strukturelle Unterfinanzierung der Hochschulen auf Studierende, Beschäftigte, die Fächerlandschaft und die Qualität der Lehre habe. Der Brief mahnt auch den Imageschaden der nationalen und internationalen Reputation der Hochschule und des gesamten Bundeslandes an:

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Wahlausschreiben des GEW-Kreisverbands Börde

Der Kreisvorstand des GEW-Kreisverbandes Börde hat auf seiner Sitzung am 24.02.2022 den Termin für die Kreisdelegiertenversammlung, den Delegiertenschlüssel und das nachfolgende Wahlausschreiben beschlossen.

Die Kreisdelegiertenkonferenz findet am 27.09.2022 in der Zeit von 15.00–19.00 Uhr im EHFA-Haus, Gröperstraße 12, in Haldensleben statt.

Delegierte sind jeweils ein/e Vertreterin/Vertreter jeder Einrichtung, der/die eine Vertrauensperson im Kreisverband benannt haben. Bei Einrichtungen mit mehr als zehn Mitgliedern, kann ein weiterer Delegierter von der Einrichtung bestimmt werden.

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