Seit einigen Wochen sind "neue" Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Förderschulen in Sachsen-Anhalt beschäftigt. Wir hoffen, dass diese sich in Ihrem neuen Arbeitsfeld wohl fühlen und alle Möglichkeiten nutzen können, um gemeinsam mit den Lehrkräften Ihrer Schule die ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen zu unterstützen und zu fördern. Die GEW und ihre Personalräte wünschen dabei Erfolg und ein hohes Maß an Arbeitszufriedenheit.
Im Rahmen des Tarifabschlusses für die Angestellten der Länder wurden neben der zweistufigen Anhebung der Tabellenwerte (zum 1.1.2017: um 2 Prozent und zum 1.1.2018 nochmals um 2,35 Prozent) weitere Zulagen für Beschäftigte, die nach dem Tätigkeitsmerkmal von Erzieherinnen eingruppiert sind, vereinbart.
Diese wurden bisher noch nicht gezahlt. Wir empfehlen anhand unserer Übersicht, zu prüfen, ob ein Anspruch auf diese Zulage besteht und falls sie noch nicht geltend gemacht wurde, diese geltend zu machen.
(Hinweis: Dies ist ein GEW-Plus-Beitrag, den Rest des Textes kann man nur als eingeloggtes GEW-Mitglied lesen. Dort sind auch die Übersicht und die Geltendmachungen als Download hinterlegt)
Die Ergebnisse des jüngsten Ländermonitors der Bertelsmann Stiftung zur frühkindlichen Bildung in Sachsen-Anhalt untermauern die von der GEW seit Langem geforderten Verbesserungen der Personalschlüssel in den Kindertageseinrichtungen. Vor dem Hintergrund der laufenden Diskussionen zu den Schwerpunkten einer Novellierung des Kinderförderungsgesetzes muss die deutliche Verbesserung der personellen Rahmenbedingungen erheblich mehr Gewicht bekommen.
Gemeinsame Pressemitteilung der Gewerkschaften GdP, GEW und ver.di
Über ein halbes Jahr nach dem Ende der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten der Länder hat das Land Sachsen-Anhalt die Ergebnisse noch immer nicht auf seine Beamtinnen und Beamten übertragen. Auch für die Parlamentssitzungen in dieser Woche findet sich der Punkt nicht auf der Tagesordnung. Die Gewerkschaften GdP, GEW und ver.di dringen auf eine zügige Anpassung der Besoldung, damit auch in Sachsen-Anhalt die Zahlungen endlich erfolgen können.
Die am 10. August von Sozialministerin Petra Grimm-Benne vorgelegten Eckpunkte für eine Novellierung des Kinderförderungsgesetzes hat die GEW mit Interesse zur Kenntnis genommen. Neben positiven Signalen sieht die GEW bei einigen Aspekten weiterhin deutlichen Verbesserungs- und Handlungsbedarf. Äußerst begrüßenswert ist, dass keinerlei Einschränkungen des Rechtsanspruchs vorgesehen sind.