Der 14. Februar war ein erfolgreicher Tag der GEW-Sachsen-Anhalt: Tausende versammelten sich auf dem Markt in Magdeburg, um öffentlich den Forderungen der GEW bei den Tarifverhandlungen Nachdruck zu verleihen. Natürlich unterstützen die Arbeitgeber solche Aktionen nicht, können aber gegen rechtmäßige Streiks auch nichts unternehmen, außer: Für diese Zeit zahlen sie kein Geld.
GEW-Mitglieder erhalten auf Antrag ihren tatsächlichen Verlust, das heißt den vom Arbeitgeber einbehaltenen Nettobetrag ersetzt. Nachfolgend kann man das aktuelle Formular herunterladen, welches auch vor dem Ausdrucken am Computer ausgefüllt werden kann. Selbstverständlich akzeptieren wir auch mit leserlicher Handschrift ausgefüllte Formulare.
Bitte beachten, dass wir unbedingt eine vollständige Kopie des Gehaltszettels (alle Seiten) benötigen, auf dem der Nettoabzug ersichtlich ist. Ohne diese Kopie können wir einen Antrag nicht bearbeiten und somit auch kein Geld zahlen.
Bitte unbedingt beachten: Das Streikgeld wird offenbar mit den Bezügen Mai eingezogen. Gleichzeitig wird die Tariferhöhung rückwirkend zur Auszahlung gebracht. Auf der letzten Seite der mehrseitigen Gehaltsabrechnung ist eine Übersicht über die Verrechnungen Januar bis April. Im Allgemeinen ist der Nettounterschiedsbetrag zwischen Februar und den jeweilgen anderen gleichhohen Beträgen der anderen Monate das einbehaltene Nettostreikgeld.
Diesen Unterschiedsbetrag zahlt die GEW als Streikgeld aus. Bitte also unbedingt die komplette Gehaltsabrechnung Mai (alle Seiten) kopieren und mit der Abrechnung des Streikgeldes einschicken.
Seit geraumer Zeit verdichten sich die Arbeitsaufgaben und -abläufe der Lehrkräfte in unverantwortlicher Weise, der massiv angestiegene Anteil Langzeiterkrankter ist hierfür ein deutlicher Indikator. Die jetzt vom Finanzminister wieder ins Spiel gebrachte Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung wird das Problem der katastrophalen Versorgung nicht lösen, wirkt kontraproduktiv und zeugt vom mangelnden Respekt gegenüber der engagierten täglichen Arbeit an den Schulen.
während wir privat über „WhatsApp“ kommunizieren und digitale Terminkalender führen, EMails versenden und Online-Banking nutzen, verharrt die interne Verwaltung in Schulen Sachsen-Anhalts auf dem technischen Stand des vergangenen Jahrhunderts. Klassenbücher, Notenhefte, „Postfächer“ für die Kolleg*innen, unverständliche Vorlagen und Antragsformulare sind Zeugnisse einer veralteten Verwaltung.
In diesem Jahr steht eine Novellierung des Kinderförderungsgesetzes (KiFöG) an. Die GEW Sachsen-Anhalt wird deshalb in den nächsten Wochen zu Diskussionsveranstaltungen mit Beschäftigten, Eltern, Trägern und Landespolitikern einladen. Grundlagen der Diskussionen werden die Positionen und Forderungen der GEW zu den notwendigen Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen sein (siehe Anlage). Sie resultieren aus Analysen der Entwicklungen in den Kindertageseinrichtungen. Aus Sicht der GEW muss insbesondere die Sicherung der fachlichen Ressourcen einer kritischen Betrachtung unterzogen werden.
Pressemitteilung der Volksinitiative für mehr Personal an den Schulen
Vor einem Jahr setzte sich die Landesregierung ambitionierte Ziele für die personelle Ausstattung der Schulen in Sachsen-Anhalt. Inzwischen macht sich vielerorts Ernüchterung breit, zahlreiche Missstände lassen sich auch mit Notmaßnahmen nicht mehr kaschieren. Die jetzt angestoßene Volksinitiative will erreichen, dass das Land 1.400 zusätzliche Einstellungen an den Schulen tätigt.