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Offenes Online-Treffen für junge Mitglieder

Am Montag, den 4. April 2022, veranstaltet die GEW Sachsen-Anhalt um 19 Uhr ein offenes Online-Treffen für junge Mitglieder. Dabei wollen wir uns gemeinsam über eure Themen austauschen und überlegen, wie wir diese innerhalb der GEW platzieren und einbringen können. Es gibt Raum für die Planung von Veranstaltungen, Workshops, Kampagnen etc. Eine Anmeldung ist nicht notwendig, schau einfach vorbei!

Das Treffen findet monatlich statt. Wenn du an dem Termin nicht kannst, schreib einfach eine Mail an sofia.kohler@gew-lsa.de und du erhältst die Zugangsdaten für das nächste Treffen.

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Einreichung von Teilzeitanträgen: Ablehnung wegen zu geringer Unterrichtsversorgung?

Die Frist für das Einreichen von Teilzeitanträgen für das nächste Schuljahr ist nach den Festlegungen des Landesschulamtes per 31. Januar 2022 abgelaufen. Die Erwartungen der Beschäftigten, schnell eine Genehmigung ihrer beantragten Teilzeit zu erreichen, wird aber wie in jedem Jahr wegen sehr vieler Teilzeitanträge nicht zeitnah erfüllt werden. Damit wächst natürlich auch die Unsicherheit der Beschäftigten, im nächsten Schuljahr in Teilzeit arbeiten zu können. Vor dem Hintergrund der mangelnden Unterrichtsversorgung im Land Sachsen-Anhalt ist diese Befürchtung nicht einmal unberechtigt.

Mit § 11 des TV-L, den § 64 und 65 des Beamtengesetzes und dem Teilzeit- und Befristungsgesetz gibt es verschiedene gesetzliche Grundlagen der Beantragung von Teilzeit. Gerade das Beamtengesetz und der TV-L lassen bei Erfüllung der Tatbestände „mindestens ein Kind unter 18 Jahren oder eine nach ärztlichen Gutachten pflegebedürftige Person“ keine Versagung von Teilzeit zu. Auch die besonderen Rahmenbedingungen des Pflegezeitgesetzes werden die Versagungsgründe des Arbeitgebers bei Anträgen der Beschäftigten einschränken.

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Lesekompetenz von Viertklässlern in der Coronapandemie gesunken

Ergebnis der IFS-Schulpanelstudie 2016-2021

Schulschließungen und der häufige Wechsel zwischen Präsenz- und Distanzunterricht in der Coronapandemie haben offenbar auch dazu geführt, dass Grundschülerinnen und -schüler schlechter lesen können.

Nach mehr als einem Jahr pandemiebedingter Einschränkungen des Unterrichts haben sich die Lesefähigkeiten von Viertklässlerinnen und Viertklässlern alarmierend verschlechtert. „Drückt man es in Lernjahren aus, fehlt den Kindern im Durchschnitt etwa ein halbes Lernjahr“, sagte der Co-Leiter der Studie „Die COVID-19 Pandemie und Lesekompetenz von Viertklässler*innen: Er¬geb-nisse der IFS-Schulpanelstudie 2016-2021“, Ulrich Ludewig. Die Lesekompetenz ist demnach im Jahr 2021 mit 980 Punkten im Mittel geringer als noch 2016 mit 1.000 Punkten. Die GEW fordert mehr individuelle Förderung, Investitionen in Grundschulen und gezielte Programme zur individuellen Leseförderung.

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