Menschen, die in der Pflege arbeiten, in Lebensmittelgeschäften, bei der Feuerwehr und der Polizei, in der Landwirtschaft und viele weitere Berufsgruppen können nicht freigestellt werden oder im Homeoffice arbeiten. Sie sind häufig auch Eltern und darauf angewiesen, dass ihre Kinder weiterhin in Kindertageseinrichtungen und Schulen betreut werden. Erzieher*innen und Lehrkräfte übernehmen diese verantwortungsvolle Aufgabe und unterstützen Familien, Kinder und Jugendliche auch in dieser Ausnahmesituation nach besten Kräften und mit vollem fachlichem Einsatz.
Unter den gegenwärtigen Bedingungen ist es nicht auszuschließen, dass auch Träger von Kindertageseinrichtungen die Einführung von Kurzarbeit beantragen. Gegenwärtig trifft das insbesondere auf freie Träger zu, da für den öffentlichen Dienst (kommunale Kitas) Kurzarbeit bisher nicht vorgesehen ist. Kurzarbeit muss durch die Arbeitgeber beantragt, die Arbeitsagenturen befürwortet und von den Betriebspartnern (Betriebsräte-Arbeitgeber) vereinbart werde. Dort wo kein Betriebsrat existiert, bedarf es einer individuellen Vereinbarung zwischen Beschäftigter/Beschäftigtem und Arbeitgeber. Wichtige Fragen und Antworten rund um das Thema Kurzarbeit findest du nachfolgend.
Während derzeit viele Kommunen wegen der geschlossenen Kindertageseinrichtungen die Bezahlung von Elternbeiträgen aussetzen, wollen scheinbar einige Kommunen die Erzieher*innen in Kurzarbeit schicken. So hat die Stadt Merseburg, selbst nicht Träger von Kitas, die freien Einrichtungsträger aufgefordert, Kurzarbeit einzuführen. Die GEW Sachsen-Anhalt kritisiert dieses Vorgehen scharf.
In einem Brief an die Schulleitungen aller Gymnasien und Gesamtschulen hat das Landesschulamt „Hinweise des Ref. 24 LSchA aus Anlass der zeitweiligen Schulschließungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus COVID-19“ gegeben. Unter anderem heißt es hier: „Hinweis an alle Lehrkräfte zur täglichen Dokumentation ihrer Aktivitäten in Bezug auf Lernangebote für Schülerinnen und Schüler u.ä. / Übermittlung dieser Dokumentation an die Schulleitungen (z.B. jeden Freitag)“
Zweite Corona-Eindämmungsverordnung fasst Regelungen der vergangenen Tage zusammen und setzt die Ergebnisse des Gesprächs der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten vom Sonntag um.
Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff: „Ich weiß, dass die beschlossenen Maßnahmen gravierende Einschränkungen für jeden Einzelnen von uns bedeuten. Aber klare Regeln sind in dieser Lage unumgänglich. Es geht um unser aller Gesundheit und um unser aller Leben. Daher bitte ich alle Bürgerinnen und Bürger in Sachsen-Anhalt: Halten Sie sich an die Regeln und halten Sie durch. Wir werden diese Herausforderung gemeinsam meistern. Bei der Bewältigung der Krise stimmen wir uns eng mit dem Bund und mit unseren Kommunen ab. Niemand wird allein gelassen. Erste finanzielle Hilfsmaßnahmen werden wir in Kürze vorstellen. Das Kabinett hat heute den Entwurf eines Nachtragshaushaltsgesetzes in Höhe von 500 Mio. € beschlossen.“