Mit dem Tarifabschluss 2019 haben die Gewerkschaften neben Erhöhungen des Tabellenentgeltes in drei Schritten von 2019 bis 2021 auch eine bessere Eingruppierung für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst der Länder erreicht. Für viele Beschäftigte ist damit eine deutliche Gehaltssteigerung verbunden. Endlich wird die Aufwertung, die die Kolleginnen und Kollegen in den Kommunen bereits 2015 durch ihren wochenlangen Streik erkämpft hatten, auch für die Beschäftigten in den Ländern umgesetzt. Auch das ist ein Ergebnis erfolgreicher Tarifpolitik der GEW. Im Folgenden sind die Tarif-Infos zu finden, die wir unseren GEW-Kolleginnen und Kollegen zusenden. Um diese Herunterzuladen muss man sich vorher als GEW-Mitglied hier einloggen.
In der Zeit vom 1. März 2020 bis zum 31. Mai 2020 werden die Personalräte in den Kommunen und kommunalen Eigenbetrieben neu gewählt.
Die GEW Sachsen-Anhalt stellt den Wahlvorständen eine Wahlhilfe und die Textfassungen des Landespersonalvertretungsgesetzes sowie der Wahlordnung zur Verfügung. Mit der Wahlhilfe können die Wahlvorstände die zeitlichen und organisatorischen Abläufe des Wahlverfahrens rechtssicher und praxisorientiert umsetzen.
Für Fragen im Zusammenhang mit den Wahlen bzw. der Aufstellung von Kandidatenlisten stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Landesgeschäftsstelle (0391/7355430) und des Regionalbüros Halle (0345-2040811) zur Verfügung.
Wahlvorstandsschulungen finden statt:
Mittwoch, dem 26. Februar 2020, von 9:00 bis 16:00 Uhr in der Landesgeschäftsstelle der GEW, 39114 Magdeburg, Markgrafenstraße 6
Donnerstag, 27. Februar 2020, von 9:00 bis 16:00 Uhr im Lichthaus, 06108 Halle/Saale, Dreyhauptstraße 3
Anmeldungen bitte telefonisch unter 0391/7355430 oder per E-Mail: info@gew-lsa.de. Eine Anmeldebestätigung erfolgt per E-Mail oder ggf. auf dem Postweg
Der Download der Wahlhilfen ist nach dem Einloggen möglich.
Ab dem 8. Januar 2020 können Unterschriften für das Volksbegehren gesammlt werden, das eine bessere Personalausstattung der Schulen in Sachsen-Anhalt durch verbindliche Personalschlüssel anstrebt. Die GEW Sachsen-Anhalt ruft alle Mitglieder und Wahlberechtigten auf, sich aktiv für einen Erfolg des Volksbegehrens einzusetzen. Ein Unterschriftenbogen und detaillierte Informationen liegen der Januar-Ausgabe unserer Mitgliederzeitung EuW bei.
Die ausführliche Mitteilung zum Beginn der Unterschriftensammlung findet sich hier:
Überleitung in die neue Entgeltordnung für den Sozial- und Erziehungsdienst zum 1. Januar 2020
Mit dem Tarifabschluss vom 2. März 2019 haben die Gewerkschaften neben Erhöhungen des Tabellenentgelts in drei Schritten von 2019 bis 2021 auch eine bessere Eingruppierung für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst der Länder erreicht. Für pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Landesdienst ist damit eine deutliche Gehaltssteigerung verbunden. Endlich konnten wir die Aufwertung, die die Kolleginnen und Kollegen in den Kommunen bereits 2015 durch ihren wochenlangen Streik erkämpft hatten, auch für die Beschäftigten in den Ländern durchsetzen. Das ist ein Ergebnis erfolgreicher Tarifpolitik der GEW.
Liebe Kollegin, lieber Kollege, auf Kosten der Beschäftigten versucht das Bildungsministerium die Verschlechterung der Unterrichtsversorgung einzudämmen. Dazu gehören u.a.:
die Streichung der Altersermäßigung für die Beschäftigten ab dem 60. Lebensjahr und
die Anordnung von Mehrarbeit.
Die gescheiterte Einstellungspolitik soll nun von den Beschäftigten durch eine erhöhte Belastung durch Stundenerhöhungen allein geschultert werden. Gerade die älteren Kolleginnen und Kollegen werden durch das Hinausschieben der Altersanrechnung auf das 62. Lebensjahr dabei besonders brüskiert. Die GEW Sachsen-Anhalt kündigt ihren entschiedenen Widerstand gegen jede weitere Erhöhung der Belastung an den Schulen an.