Der heute von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Novellierung des Kinderförderungsgesetzes in Sachsen-Anhalt hält Entlastungen bei den Kita-Gebühren für viele Eltern bereit. Entlastungen für das Personal und eine Verbesserung der pädagogischen Rahmenbedingungen werden aber viel zu zögerlich angegangen.
Der Landeshauptausschuss hat in seiner Beratung am 10. November 2017 gemäß § 15 Absatz 1 der Satzung der GEW i.V.m. § 1 Absatz 1 der Geschäftsordnung, die 8. Landesdelegiertenkonferenz der GEW Sachsen-Anhalt für den 23./24. November 2018 nach Magdeburg einberufen. Die Landesdelegiertenkonferenz als höchstes Gremium der GEW Sachsen-Anhalt wird einen neuen Landesvorstand wählen und bestimmt mit Grundsatzbeschlüssen die Politik des Landesverbandes.
Die Frist für satzungsändernde Anträge endet nach § 26 Absatz 2 der Satzung der GEW am 23. Juli 2018.
Die Frist für alle anderen Anträge endet nach § 5 Absatz 2 der Geschäftsordnung am 11. Oktober 2018.
Es sind zwei Regelungskreise zu unterscheiden, zum einen die Regelungen, die das Bildungsministerium aus Fürsorgegründen gegenüber den Schülerinnen und Schülern erlassen hat und zum anderen die allgemeingültigen Regelungen aus der Arbeitsstättenverordnung, die für alle Angestellten und Beamten gelten.
Nach dem aktuellen Nationalen Bildungsbericht sieht sich die GEW Sachsen-Anhalt in ihren Bestrebungen und Vorschlägen zu Verbesserungen im Bildungsbereich gestärkt. Die Aufgaben zur Sicherstellung einer guten Versorgung in Kita, Schulen und Hochschulen sind für die nächsten Jahre enorm. Umso wichtiger ist es jetzt, die Weichen in Bund und Ländern richtig zu stellen. Eine zentrale Aussage des Berichts ist, dass trotz einer Steigerung der Einstellungszahlen die Personalgewinnung für alle Bildungsbereiche auch in den nächsten Jahren eine wichtige Aufgabe bleibt. Nach Auffassung der GEW muss dafür auch in Sachsen-Anhalt die Qualität der Ausbildung gesichert und weiter verbessert werden. Dies gilt umso mehr, da auch die Aufgabenfelder in allen Bereichen zunehmen.
Presseberichte zitieren Wissenschaftsminister Armin Willingmann mit der Einschätzung, dass Langzeitstudiengebühren ihre beabsichtigte Steuerwirkung nicht entfalten. Die GEW sieht sich damit in eigenen Prognosen bestätigt und spricht sich mit Nachdruck für die Abschaffung der Studiengebühren aus. Wichtig für Hochschulen wie für Studierende wäre zudem das Signal, die Grundfinanzierung der Hochschulen dauerhaft auszubauen. Eine Überschreitung der Regelstudienzeit kann sehr viele Gründe haben. Oftmals seien nach Einschätzung der GEW aber hohe Belastungen durch die eigene Finanzierung des Studiums, durch längere Krankheiten oder die Pflege von Familienangehörigen ausschlaggebend. Die Aussagen des Wissenschaftsministers deuten an, dass sich diese Verzögerungsgründe auch durch drohende finanzielle Sanktion nicht aus der Welt schaffen lassen. Eva Gerth, Vorsitzende der GEW Sachsen-Anhalt, erklärte dazu: